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Behinderung eines BR's bei Ausübung seiner BR-Tätigkeiten?

T
Tequila
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

als BR Mitglied hatte ich schon oft das Problem bei, bzw. nach oder vor Veranstaltungen/Terminen/Info's die ich besuchte von unserer Leitung massiv unter Druck gesetzt zu werden. So auch heute: Man sagte mir ins Gesicht das ich zu einer Veranstaltung in Sachen "Strategie, wie können wir am Markt bestehen" zu der aus allen Abteilungen in Berlin u. Brandenburg (unterschiedliche Standorte) Mitarbeiter geladen sind, - nicht hingehen könne da die Abteilung sonst unterbesetzt und die Betreuung der Patienten nicht mehr gewährleistet sei. Stattdessen sei dort ein anderer Mitarbeiter aus unserer Abteilung anwesend sein, der natürlich unserer Leitung sehr nahesteht. Ich bin in unserer Abteilung das einzige BR- Mitglied (5er) und bin hier für ca. 30 Mitarbeiter zuständig, und habe ohnehin ständig Stresss mit unserem GF, zur Zeit läuft eine Klage wg. Versetzung. Ich denke, dieser erneute Vorfall heute ist wie andere vorher auch unter >Behinderung eines BR's bei seiner Arbeit< anzusehen. Ich bitte um Eure Meinungen.

3.92003

Community-Antworten (3)

P
pirat

05.09.2007 um 21:08 Uhr

@"Tequila,

nimmst du an dieser Veranstaltung in offiziellem Auftag des BR teil?

Das Verbot der Behinderung der Betriebsratsarbeit..... lies mal....

http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/SID-3D0AB75D-C4A24E82/hbs/hs.xsl/163_85121.html

W
wicht

05.09.2007 um 22:51 Uhr

Hallo Tequila, Hm...schwierig...... auch ich würde erst mal fragen nach deinem offizellem Auftrag als BR. Wenn du den hast, dann greift BetrVG § 119 und interessant hört sich auch § 75 an, den Du dir doch sicherlich biegen kannst, denn du bist ja nicht nur BR sondern auch noch Betriebsangehöriger und Mitarbeiter von dem der Arb.geber verlangt, dass er Eigeninitiative zeigt.

Gruß Wicht

DAH
Der alte Heini

05.09.2007 um 23:25 Uhr

Ich sehe da keine Recht eines Betriebsratsmitglied auf Teilnahme auch nicht im Auftrage des BR. Somit kann man auch nicht von einer Behinderung der Betriebsratsarbeit sprechen. Hier könnte es sich eventuell um die Benachteiligung eines Arbeitnehmers aufgrund seiner BR Zugehörigkeit handeln, der von einer betrieblichen Weiterbildung ausgeschlossen wird. Aber ob das die Sache hergibt, kann man aus der Ferne schlecht beurteilen.

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