Hallo,
meine Frage ist: handelt es sich um Behinderung der BR Tätigkeit, wenn der AG dem Protokollführer sagt, er habe 1 Stunde vor und 1 Stunde nach der BR Sitzung Zeit das
Protokoll zu schreiben. wenn er noch Zeit benötigt, bitte nach der Arbeitszeit (Zeit wird bezahlt)?