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Behinderung in der BR Tätigkeit?

A
Andreas1801
Aug 2019 bearbeitet

Hallo, meine Frage ist: handelt es sich um Behinderung der BR Tätigkeit, wenn der AG dem Protokollführer sagt, er habe 1 Stunde vor und 1 Stunde nach der BR Sitzung Zeit das Protokoll zu schreiben. wenn er noch Zeit benötigt, bitte nach der Arbeitszeit (Zeit wird bezahlt)?

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Community-Antworten (5)

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rtjum

09.08.2019 um 12:32 Uhr

fragt den AG doch auf welcher Grundlage er diese Behauptung aufstellt. Das BetrVG ist da doch ziemlich eindeutig, §37, 2.

C
Cyber99

09.08.2019 um 12:35 Uhr

Natürlich kann man seine BR-Zeit so legen, dass der Arbeitsablauf so wenig wie möglich gestört wird, aber sich vom Arbeitgeber diktieren zu lassen, wann und wie man seine BR-Tätigkeit wahrnimmt, das geht gar nicht. Das ist selbstverständlich eine Störung/Behinderung der BR-Arbeit.

S
seehas

09.08.2019 um 13:29 Uhr

Der Arbeitgeber hat kein Recht die Zeit der Betriebsratstätigkeit zu begrenzen. Es genügt die Erforderlichkeit der Tätigkeit. Da das ordnungsgemäße Erstellen eines Protokolls für die Arbeit des BR unabdingbar ist, ist diese Tätigkeit erforderlich. Wie lange der Kollege dafür braucht ist seine Angelegenheit. Ich gehe mal davon aus, dass er seine Zeit nicht absichtlich vertrödelt. §37 Abs2 ist hier sehr eindeutig und auch wenn ich im Fitting die Kommentare lese sehe ich nichts was den AG berechtigen würde die Zeit zu begrenzen. Im Interesse der vertrauensvollen Zusammenarbeit kann es geboten sein das Protokoll zu einem anderen Zeitpunkt zu erstellen, da bei der Wahrnehmung der BR Tätigkeiten ja auch immer Rücksicht auf die Belange des Betriebs genommen werden muss

J
junior73

09.08.2019 um 18:20 Uhr

Schriftführung ist Arbeit, Arbeit kostet Zeit und zwar soviel, bis eine rechtssichere Niederschrift erstellt ist . Mal ganz davon melden sich BR's zu Betriebsratstätigkeit ab und anschließend wieder zurück. Und jetzt frag dich nochmal, ob hier eine Behinderung der BR-tätigkeit vorliegt. Vertrauensvolle Zusammenarbeit kann übrigens auch bedeuten, das AG und BR eine einvernehmliche Lösung finden ohne diesen Befehl-Gehorsams-Charakter.

J
jimbob2019

11.08.2019 um 21:51 Uhr

Wenn der AG versucht den Protokolführer, mit vorsatz, an die Ausführung seiner BR Arbeit zu behindern , dann ja. Im Übrigen geht BR Arbeit immer vor Arbeit.

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