Hallo KollegInnen,
da ist eine Frage aufgetaucht, in spezifischen Dingen wie Tarifvertrag etc. finde ich dazu nichts-was gibt es gesetzliches dazu?

Kollege ist zeitlich befristet auf Teilzeit gegangen-das läuft kommendes Jahr aus. Kann man bereits jetzt die Arbeitszeit noch weiter verkürzen? Kann man überhaupt ein zweites Mal eine solche befristete Verkürzung haben ohne Gefahr dass dann keine Rückkehr zur vollen Arbeitszeit mehr möglich ist? welche Regelungen gelten da?