Deine Antwort macht die Sache nicht einfacher...
Wenn bis 2004 ein TV existiert hat, wie kann dann die Kollegin vor 6 Jahren NT gewesen sein?
Egal. Versuchen wir mal eine Grundsatzantwort.
AT werden i.d.R. im TV definiert, i.d.R. als AN, welche ein Einkommen beziehen, welches um einen gewissen Betrag über der höchstmöglichen Tarifgruppe liegt. z.b:. 25% über höchstes Einkommen. Erfüllt ein AN diese Voraussetzung kann in jeglicher Hinsicht vom TV abgewichen werden, z.B. indem diese kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusätzlich erhalten. Das AT-Gehalt muss dann aber so hoch sein, das der AN durch diese Einkommensverluste nicht unter die AT-Grenze fällt.
Für alle anderen gilt der TV (abgesehen von der Situation das Nicht-Tarifgebundene keinen Anspruch darauf haben und entsprechend vom TV abgewichen werden darf, was aber eigentlich keiner macht). Wie da deine NTs ins Bild passen ist mir schleierhaft.
Mit der Kündigung TV 2004 gehen die tariflichen Regelungen für TV.MA in die Einzelverträge ein, was solange gilt, bis neue Verträge abgeschlossen werden, was für Bestands-AN normalerweise nicht passiert.
Die ATs hatten diesen Zustand schon immer, alles Einzelvertraglich geregelt. Für die hat die Kündigung TV keine Auswirkungen.
TZ-AN erhalten bezogen auf ein Vollgehalt immer den der AZ entsprechenden Anteil. Erhält ein TZ-AN also anteilig so viel Gehalt, das das Vollgehalt die AT-Grenze sprengen würde ist der TZ-AN trotz geringerem Gehalt trotzdem AT.
Da sich bei der Kollegin der Vertrag nicht geändert hat, hat sie auch heute noch den selben Anspruch wie zu vor-TV-Kündigungszeiten (egal ob das daher kommt, das sie AT war oder die Tarfilichen Regelungen in den Vertrag übergegangen sind).
Warum sie jetzt also kein Weihnachts-/Urlaubsgeld mehr bekommen soll, obwohl sie offenbar bislang (aufgrund welcher Umstände auch immer) einen Anspruch gehabt hatte, ist nicht einzusehen.
Oder anders herum: Warum sie als AT plötzlich Anspruch auf Urlaubs/Weihnachtsgeld hätte haben sollen, obwohl sie dieses als AT gar nicht hätte bekommen müssen, bloß weil ihr Gehalt durch TZ unter AT-Niveau gefallen ist, ist auch nicht einzusehen.
Aber: gesetzt der Fall der AG hat das Urlaubs/weihnachtsgeld irrtümlich gezahlt (wegen dem geringeren TZ-Gehalt), obwohl er dazu vertraglich nicht verpflichtet war, dann war das eine freiwillige Leistung. Und da er diese nicht unter den Freiwilligkeits-Vorbehalt gestellt hat, dürfte sich ihr Vertrag dahingehend präzisiert haben, das sie auch weiterhin Anspruch auf Urlaubs/Weihnachtsgeld hat.
Hilft Dir das weiter?