Hallo liebe BRler und Kollegen,

habe eine Frage zu AT bzw. NT und Teilzeit. Wir haben eine Kollegin, die vor ihrer Elternzeit vor ca. 6 Jahren NT war. Unsere Firma hat den Tarifvertrag 2004 gekündigt, seitdem sind unsere AT's logischerweise NT'S. Während der Elternzeit arbeitete die Kollegin TZ 30 Stunden. Während den folgenden 4 Jahren erhielt sie also während der Elternzeit das Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc. Die Begründung war, dass sie ja mit der TZ UNTER einem Jahresgehaltsempfänger liegen würde. Von 2006-2008 prozessierte die Kollegin, da man den Teilzeitvertrag während der EZ (befristet immer für 1 Jahr) auslaufen lies. Seit Januar 09 ist die Kollegin wieder da in Teilzeit (25 Stunden) und hat das Weihnachtsgeld jetzt nicht ausgezahlt bekommen. Auf Nachfrage hiess es von Personal, sie sei ja dennoch NT auch wenn sie nur Teilzeit arbeite. Könnt ihr mir helfen bitte? Wie ist es wenn tatsächlich wenn man als NTler von Voll- auf Teilzeit wechselt? Ist man dann immer noch ATLer? Die Kollegin hat ihren Vertrag übrigens nicht geändert, das Gehalt wurde halt runtergebrochen auf die 25 Stunden.

Vielen lieben Dank
Salamander