W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit NT-Gehalt - Ist man dann immer noch ATLer?

S
salamander
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BRler und Kollegen,

habe eine Frage zu AT bzw. NT und Teilzeit. Wir haben eine Kollegin, die vor ihrer Elternzeit vor ca. 6 Jahren NT war. Unsere Firma hat den Tarifvertrag 2004 gekündigt, seitdem sind unsere AT's logischerweise NT'S. Während der Elternzeit arbeitete die Kollegin TZ 30 Stunden. Während den folgenden 4 Jahren erhielt sie also während der Elternzeit das Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc. Die Begründung war, dass sie ja mit der TZ UNTER einem Jahresgehaltsempfänger liegen würde. Von 2006-2008 prozessierte die Kollegin, da man den Teilzeitvertrag während der EZ (befristet immer für 1 Jahr) auslaufen lies. Seit Januar 09 ist die Kollegin wieder da in Teilzeit (25 Stunden) und hat das Weihnachtsgeld jetzt nicht ausgezahlt bekommen. Auf Nachfrage hiess es von Personal, sie sei ja dennoch NT auch wenn sie nur Teilzeit arbeite. Könnt ihr mir helfen bitte? Wie ist es wenn tatsächlich wenn man als NTler von Voll- auf Teilzeit wechselt? Ist man dann immer noch ATLer? Die Kollegin hat ihren Vertrag übrigens nicht geändert, das Gehalt wurde halt runtergebrochen auf die 25 Stunden.

Vielen lieben Dank Salamander

6.867011

Community-Antworten (11)

R
rkoch

25.11.2009 um 17:08 Uhr

Verständnissfrage: AT = Außer Tarif ? NT = ??? Und das NT in der drittletzten Zeile sollte wohl AT heißen?

S
salamander

25.11.2009 um 17:14 Uhr

NT=Nicht Tarif

R
rkoch

25.11.2009 um 17:37 Uhr

Deine Antwort macht die Sache nicht einfacher...

Wenn bis 2004 ein TV existiert hat, wie kann dann die Kollegin vor 6 Jahren NT gewesen sein?

Egal. Versuchen wir mal eine Grundsatzantwort.

AT werden i.d.R. im TV definiert, i.d.R. als AN, welche ein Einkommen beziehen, welches um einen gewissen Betrag über der höchstmöglichen Tarifgruppe liegt. z.b:. 25% über höchstes Einkommen. Erfüllt ein AN diese Voraussetzung kann in jeglicher Hinsicht vom TV abgewichen werden, z.B. indem diese kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusätzlich erhalten. Das AT-Gehalt muss dann aber so hoch sein, das der AN durch diese Einkommensverluste nicht unter die AT-Grenze fällt.

Für alle anderen gilt der TV (abgesehen von der Situation das Nicht-Tarifgebundene keinen Anspruch darauf haben und entsprechend vom TV abgewichen werden darf, was aber eigentlich keiner macht). Wie da deine NTs ins Bild passen ist mir schleierhaft.

Mit der Kündigung TV 2004 gehen die tariflichen Regelungen für TV.MA in die Einzelverträge ein, was solange gilt, bis neue Verträge abgeschlossen werden, was für Bestands-AN normalerweise nicht passiert.

Die ATs hatten diesen Zustand schon immer, alles Einzelvertraglich geregelt. Für die hat die Kündigung TV keine Auswirkungen.

TZ-AN erhalten bezogen auf ein Vollgehalt immer den der AZ entsprechenden Anteil. Erhält ein TZ-AN also anteilig so viel Gehalt, das das Vollgehalt die AT-Grenze sprengen würde ist der TZ-AN trotz geringerem Gehalt trotzdem AT.

Da sich bei der Kollegin der Vertrag nicht geändert hat, hat sie auch heute noch den selben Anspruch wie zu vor-TV-Kündigungszeiten (egal ob das daher kommt, das sie AT war oder die Tarfilichen Regelungen in den Vertrag übergegangen sind).

Warum sie jetzt also kein Weihnachts-/Urlaubsgeld mehr bekommen soll, obwohl sie offenbar bislang (aufgrund welcher Umstände auch immer) einen Anspruch gehabt hatte, ist nicht einzusehen.

Oder anders herum: Warum sie als AT plötzlich Anspruch auf Urlaubs/Weihnachtsgeld hätte haben sollen, obwohl sie dieses als AT gar nicht hätte bekommen müssen, bloß weil ihr Gehalt durch TZ unter AT-Niveau gefallen ist, ist auch nicht einzusehen.

Aber: gesetzt der Fall der AG hat das Urlaubs/weihnachtsgeld irrtümlich gezahlt (wegen dem geringeren TZ-Gehalt), obwohl er dazu vertraglich nicht verpflichtet war, dann war das eine freiwillige Leistung. Und da er diese nicht unter den Freiwilligkeits-Vorbehalt gestellt hat, dürfte sich ihr Vertrag dahingehend präzisiert haben, das sie auch weiterhin Anspruch auf Urlaubs/Weihnachtsgeld hat.

Hilft Dir das weiter?

K
Kriegsrat

25.11.2009 um 18:10 Uhr

@ rkoch

nur mal ne frage, die mich so beschäftigt.... bist du hier freiwillig oder hat dich "big brother WAF" engagiert ? ;-))

weil, BR bist du wohl keiner..........;-)

R
rkoch

25.11.2009 um 18:37 Uhr

@kriegsrat

Wieso? Sind meine Beiträge so grauenhaft :-?

Aber in einer Hinsicht kann ich Dich beruhigen. Ich bin mit WAF weder verwandt noch verschwägert (und WAF ist noch nicht mal mein bevorzugter Seminaranbieter, der sitzt in Bochum hat aber auch drei Buchstaben als kürzel und ist im Verhältnis zu WAF ein eher kleines Licht)

Außerdem bin ich Streß- und Kurzarbeitgeplagter BR und brauche manchmal einfach irgendwas um mir Luft zu machen - und da kommt mein Hobby (BR - das Thema hatten wir doch erst) gerade recht.

D
DonJohnson

25.11.2009 um 18:41 Uhr

@rkoch Ich denke eher, dass kriegsrat meint, dass deine Antworten sehr genau sind und du in letzter Zeit sehr viel postest - das allerdings ist nur eine Vermutung von mir :-)

Haste eigentlich von dem Forum Treffen gehört/gelesen? ;-)))

R
ridgeback

25.11.2009 um 19:04 Uhr

rkoch, denke der Anbieter kommt eher aus Herten

K
Kriegsrat

25.11.2009 um 19:11 Uhr

@ rkoch

also kein eingeschleuster "maulwurf" ;-))

eine gute nachricht für dich : merkel will die kurzarbeit bis ende 2010 ausdehnen ;-))

N
nicoline

25.11.2009 um 19:23 Uhr

kriegsrat meinst Du, er bekommt dann noch mal 18 Monate??????????? ;-)

K
Kriegsrat

25.11.2009 um 19:28 Uhr

nicoline, wer weiß, was denen noch alles einfällt, um ihre offiziellen statistiken sauber zu halten;-)

R
rkoch

25.11.2009 um 20:37 Uhr

Das ich im Moment wieder ziemlich aktiv bin, liegt am BR-Stress. Ich könnt Euch was erzählen was in den letzten Tagen bei uns los ist, aber ich will Euch nicht langweilen. Paralell im Erfurter, DKK, FKHE und noch ein paar andern Kommentaren stöbern entspannt ungemein. Falls ich dabei manchmal über die Stränge schlage bitte ich das zu verzeihen. Aber in ein paar Tagen werde ich eher wieder in der Versenkung verschwinden.....

@DJ Hab ich, aber Coburg-Emsland und zurück = 1200km... ist mir im Moment zu viel, aber Mai ist ja auch noch ein paar Tage hin.

@kriegsrat @nicoline Unsere BV Kurzarbeit läuft erstmal die vollen 24 Monate, also bis April 2011, aber im Moment werden wir von unseren Kunden mit arbeit erschlagen, das geht soweit, das unser AG für übernächste Woche ÜBERSTUNDEN ins Auge gefasst hat, aber natürlich nur in einigen Abteilungen, bei uns soll gleichzeitig 2 Tage Kurz gearbeitet werden. Ich freue mich schon auf DIE Sitzung.

@ridgeback Nee in Herten ist die Akademie. Ich meine das Institut aus Bochum. Wir gehen da gerne hin, da die Gruppen in der Regel recht klein sind. Läßt viel Spielraum für Diskussionen und Einzelfallbetrachtungen. Aber zugegeben, die WAF Seminare sind Inhaltlich auch spitze. Hoffentlich läßt der Admin die angedeutete Fremdwerbung durchgehen....

@kriegsrat 24 Monate 100%kurz sind mir lieber als X Monate arbeitslos und dann Hartz IV - also lass sie doch die Statistiken beschönigen....

Ihre Antwort