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Von Teilzeit auf Vollzeit und zurück?

G
guidoj
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.

Ich bin seit einem halben Jahr stelv. BRV. In meinem Arbeitsvertrag sind 80 Std. pro Monat festgeschrieben. In 2004 wurde ich zum Einsatzleiter befördert und habe ab dann wie alle anderen EL in dieser Abteilung Vollzeit gearbeitet (174 Std.) Nun wurde meine Abteilung aufgelöst, und ich werde nach meiner firmeninternen Umschulung in einer anderern Abteilung eingesetzt. Wieviel Stunden habe ich wohl? Genau: ca. 80.

Interessant: Ich habe mehrmals bei meinen Vorgesetzten nachgefragt, ob nicht ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen, oder der alte auf Vollzeit geändert werden müsse. Mir ist immer wieder gesagt worden, daß das nicht notwendig sei, da ich einen "faktischen Arbeitsvertrag" hätte.

Dieselben Vorgesetzten sagen mir nun: "Was beschweren Sie sich eigentlich? Sie haben doch einen Vertrag über 80 Std., und die kriegen Sie auch. Einen Anspruch auf Überstunden haben Sie nicht"

Auch sehr lustig: In der Vergangenheit sind mir Anträge auf Wunschfrei (wir haben 7-Tage-Woche mit Schichtsystem) abgelehnt worden, da ich sonst nicht auf meine Std. käme.

Hat da jemand Ahnung? Urteile? Erfahrungen?

Danke für Eure Antworten.

5.20003

Community-Antworten (3)

S
Sinsheim

26.01.2008 um 16:55 Uhr

@guidoj,

Eine regelmäßige Wiederholung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers, aus dem der Arbeitnehmer schließen kann, ihm solle eine Leistung auf Dauer gewährt werden, kann einen Rechtsanspruch für den Arbeitnehmer auf diese Leistung begründen (BAG, 16.04.1997, 10 AZR 705/96).

Der Arbeitnehmer nimmt die Leistung stillschweigend oder konkludent an, wodurch ein vertraglicher Anspruch auf die Leistung entsteht.

Dies ist allerdings ausgeschlossen, wenn für vertragliche Nebenabreden ein Schriftformerfordernis besteht, z.B. durch Tarifvertrag. Ist die Formvorschrift vertraglich festgelegt, entsteht im Zweifel keine anspruchsbegründende Betriebsübung. Die Berufung auf den Formzwang kann aber gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen.

gruss aus sinsheim

K
Kölner

26.01.2008 um 17:37 Uhr

@Sinsheim Den Tipp 27 der W.A.F hast Du sehr artig kopiert.

P
pirat

26.01.2008 um 17:59 Uhr

@Sinsheim

lies mal... http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung40669.html

was man schwarz auf weiß hat....kann man(n) getrost nach Hause tragen...sagte schon mein alter Herr Denk dran im Wiederholungsfall....und für Kollegen..... als BR!

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