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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wechsel von Vollzeit in Teilzeit

W
Wunderbär
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo, ich möchte von derzeit 39 Stunden auf 30 Stunden Teilzeit reduzieren. Mein Gehalt würde entsprechend anteilig gezahlt. Ich weiß auch, dass ich durch meine Teilzeit nicht gegenüber anderen Vollzeit-Arbeitnehmern mit gleichem Aufgabenbereich benachteiligt werden darf. Soweit so gut. Jetzt das Problem. Ich habe noch einen uralten Arbeitsvertrag, der tarifgebunden und für mich viel besser ist ("613er"), es gab in den letzten Jahren mehrere Fusionen und Betriebsübergänge. Ich habe also gegenüber meinen Kollegen mehr Vorteile als Nachteile. Kann der Arbeitgeber trotzdem einen neuen Vertrag verlangen, indem ich zwar gegenüber meinen Kollegen nicht benachteiligt bin, aber dann dennoch schlechter gestellt wäre, als jetzt. Der Arbeitgeber argumentiert ebenfalls mit dem Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbot und will gleiche Verträge für alle Mitarbeiter mit gleicher Arbeit.. Ich arbeite jetzt in einer outgesourcten Firma und bin selber Betriebsrat. Ich habe nur noch ein paar Jahre vor der Brust und will kein großes Fass aufmachen, mich interessiert es einfach grundsätzlich.

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Community-Antworten (3)

C
Catweazle

16.03.2021 um 22:46 Uhr

Arbeitsverträge können grundsätzlich nur einvernehmlich oder per Gerichtsurteil nach einer Änderungskündigung geändert werden. Die Ungleichbehandlung kann der Arbeitgeber dadurch vermeiden wenn er die Vorteile die du hast den anderen Kollegen auch gewährt. Dazu müssen auch keine Arbeitsverträge geändert werden.

K
Kjarrigan

17.03.2021 um 09:18 Uhr

Netter Versuch des AG. Dein Begehren bezieht sich einzig und allein auf Reduzierung der Wochenarbeitszeit. Der AG hat dies nach § 6 TzBfG zu ermöglichen. Er kann natürlich mit dir darüber verhandeln, ob du bereit bist auch andere Punkte des AV anzupassen, aber wenn du das nicht möchtest erzielt man keine Einigung und der AG kann diese nicht einseitig durchsetzen oder dir die Teilzeit verweigern.

M
Moreno

17.03.2021 um 09:57 Uhr

Ein alter besserer Vertrag ist kein Grund jemanden die Teilzeit zu verweigern! Lässt sich der AG nur mit veränderten Vertragsbedingungen auf eine Reduzierung ein musst Du halt überlegen was Du willst. Annehmen, unverändert weiter arbeiten oder doch das ,,Fass" aufmachen!

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