Erstellt am 30.09.2015 um 11:02 Uhr von gironimo
Nö - kann er nicht. Vertrag ist Vertrag. Da geht einfach einseitig nichts. Allerdings gibt es ja auch oft Klauseln im Vertrag, die dies möglich machen.
Und natürlich - der AG muss zahlen. Sonst kann der AN auf individualrechtlicher Schiene seine Ansprüche auch vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Aber dazu ist es ja noch zu früh. Der AG wird ja (wahrscheinlich) zahlen.
Kollektivrechtlich hätte der BR natürlich beteiligt werden müssen. Ich würde da aber erst einmal den kurzen Dienstweg gehen und kurzer Hand einmal in der Personalabteilung den Fall besprechen. Auch dem AG gegenüber würde ich die Erwartung äußern, dass er seine Vorgesetzten in der Weise schult, dass sie die Rechte der AN und des BR sicherstellen.
Erstellt am 30.09.2015 um 14:38 Uhr von stehipp
Ich würde nicht gleich mit der großen Keule schwingen und eine einstweilige Verfügung erwirken.
Vielleicht war sich der Teamleiter nicht im Klaren, was seine Handlungsweise für Konsequenzen hat.
Redet mit allen Beteiligten, in erster Linie mal mit dem Mitarbeiter, wie er zu der Sache steht. Vielleicht kommt ihm die Regelung ja ganz gelegen.
Auf alle Fälle würde ich mit dem Teamleiter sprechen und ihm die richtige Vorgehensweise für die Zukunft schildern. Dann auch, wie gironomo schon schilderte, beim nächsten Monatsgespräch mit dem AG den Punkt thematisieren.