Eine Beschäftigte (100% Kraft) unseres Unternehmens befindet sich bis 11/2012 für zwei Jahre in Elternzeit.
Fragen:
1. Wann spätestens müsste sie dem AG spätestens Bescheid geben, falls sie das 3. Jahr nahtlos anhängen möchte?
2. Sollte sie in der Zwischenzeit erneut entbinden, verkürzt sich dann die Elternzeit des 1. Kindes und beginnt sofort die Elternzeit für das 2. Kind?
3. Hat sie nach der Elternzeit einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung?
Viele Fragen, aber herzlichen Dank für jede weiterführende Antwort, evtl. mit §-Verweis.