W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat Frage - Besteht nach der Elternzeit ein Kündigungschutz?

G
Gertrud
Jan 2018 bearbeitet

Besteht nach der Elternzeit ein Kündigungschutz

3.42904

Community-Antworten (4)

A
Angi1

01.02.2007 um 10:06 Uhr

Hallo Gertrud,

siehe dazu § 18 und § 19 BErzGG.

MfG Angi1

KH
Kleine Hexe

01.02.2007 um 10:06 Uhr

Nein. Es kann am 1. Arbeitstag nach der Elternzeit gekündigt werden, selbstverständlich nur unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist.

K
Kölner

01.02.2007 um 10:09 Uhr

@Angi1 §18 und 19 BErzGG...sind diese bei Dir noch existent? :-((

A
Angi1

01.02.2007 um 13:45 Uhr

@ Kölner Danke

@ Gertrud,

meine natürlich § 18 und § 19 des BEEG

MfG Angi1

Ihre Antwort