Betriebsrat Frage - Besteht nach der Elternzeit ein Kündigungschutz?
Besteht nach der Elternzeit ein Kündigungschutz
Community-Antworten (4)
01.02.2007 um 10:06 Uhr
Hallo Gertrud,
siehe dazu § 18 und § 19 BErzGG.
MfG Angi1
01.02.2007 um 10:06 Uhr
Nein. Es kann am 1. Arbeitstag nach der Elternzeit gekündigt werden, selbstverständlich nur unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist.
01.02.2007 um 10:09 Uhr
@Angi1 §18 und 19 BErzGG...sind diese bei Dir noch existent? :-((
01.02.2007 um 13:45 Uhr
@ Kölner Danke
@ Gertrud,
meine natürlich § 18 und § 19 des BEEG
MfG Angi1
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