Erstellt am 01.02.2007 um 09:06 Uhr von Angi1
Hallo Gertrud,
siehe dazu § 18 und § 19 BErzGG.
MfG
Angi1
Erstellt am 01.02.2007 um 09:06 Uhr von Kleine Hexe
Nein. Es kann am 1. Arbeitstag nach der Elternzeit gekündigt werden, selbstverständlich nur unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist.
Erstellt am 01.02.2007 um 09:09 Uhr von Kölner
@Angi1
§18 und 19 BErzGG...sind diese bei Dir noch existent? :-((
Erstellt am 01.02.2007 um 12:45 Uhr von Angi1
@ Kölner
Danke
@ Gertrud,
meine natürlich § 18 und § 19 des BEEG
MfG
Angi1