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Elternzeit

C
caebr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich habe eine Frage zur Elternzeit. Wer kann mir helfen. Ein Kollege wird im Januar Vater und hat einen befristeten Vertrag vom 12.07.2010 bis Ende Juli 2011. Wie ist dann der Anspruch auf Elternzeit geregelt?

Gruß und im Voraus Danke caebr

96001

Community-Antworten (1)

J
jazzman

18.10.2010 um 12:31 Uhr

Hallo caebr, der Anspruch auf Elternzeit bleibt genauso geregelt wie für alle anderen Fälle. Jedoch beschränkt sich der Anspruch darauf das der Vertrag trotzdem zum Ende Juli 2011 ausläuft auch wenn der Anspruch auf Elternzeit darüber hinausgehen würde. Elternzeit verursacht nicht automatisch eine Vertragsverlängerung. Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Gruß Jazzman

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