hallo zusammen,
1.kann eine kollegin die ursprünglich nach 2 jahren elternzeit wiederkommen wollte um ein jahr verlängern und somit ihren anspruch auf drei jahre elternzeit ausschöpfen?
2.wenn sie eher zurückkehrt,verfällt dann das jahr "restelternzeit" oder könnte sie es bei der nächsten elternzeit anhängen; so zusagen wie alter urlaub?

vielen dank im vorraus für antworten & denkanstöße