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Elternzeit

T
tirpse
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, 1.kann eine kollegin die ursprünglich nach 2 jahren elternzeit wiederkommen wollte um ein jahr verlängern und somit ihren anspruch auf drei jahre elternzeit ausschöpfen? 2.wenn sie eher zurückkehrt,verfällt dann das jahr "restelternzeit" oder könnte sie es bei der nächsten elternzeit anhängen; so zusagen wie alter urlaub?

vielen dank im vorraus für antworten & denkanstöße

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Community-Antworten (3)

P
Petrus

18.02.2011 um 10:44 Uhr

Schonmal ins Gesetz geguckt? §§15+16 BEEG beantworten hier doch schon das meiste...

Und falls das zu kompliziert ist: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Also:

  1. Ja. 2a. "Nicht beanspruchte Elternzeit kann mit Zustimmung der Arbeitgeberseite auch auf einen späteren Zeitpunkt – bis zur Vollendung des achten Lebensjahres – übertragen werden." 2b. "Ein Anteil der Elternzeit von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar"

Was ist daran jetzt unklar?

T
tirpse

18.02.2011 um 16:25 Uhr

danke lieber petrus, jetzt ist nichts mehr unklar! im übrigen... wenn hier jeder einzelne in die gesetze gucken würde, bräuchte es dieses forum hier nicht. ...und du hättest hier leider garnichts zu tun.

ich wünsch dir auch noch einen schönen tag

K
Krähe

21.02.2011 um 12:50 Uhr

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