Erstellt am 18.02.2011 um 09:44 Uhr von Petrus
Schonmal ins Gesetz geguckt? §§15+16 BEEG beantworten hier doch schon das meiste...
Und falls das zu kompliziert ist: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Also:
1. Ja.
2a. "Nicht beanspruchte Elternzeit kann mit Zustimmung der Arbeitgeberseite auch auf einen späteren Zeitpunkt – bis zur Vollendung des achten Lebensjahres – übertragen werden."
2b. "Ein Anteil der Elternzeit von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar"
Was ist daran jetzt unklar?
Erstellt am 18.02.2011 um 15:25 Uhr von tirpse
danke lieber petrus,
jetzt ist nichts mehr unklar!
im übrigen...
wenn hier jeder einzelne in die gesetze gucken würde,
bräuchte es dieses forum hier nicht.
...und du hättest hier leider garnichts zu tun.
ich wünsch dir auch noch einen schönen tag
Erstellt am 21.02.2011 um 11:50 Uhr von Krähe
Hallo Tirpse,
folgende Seite ist auch gut:
http://www.hensche.de/Elternzeit_Kind_Zustimmung_Arbeitgeber_ArbG_Duesseldorf_4Ca4023-10.html