Erstellt am 26.02.2022 um 10:40 Uhr von Kjarrigan
Wenn es tarifliche Regelungen gibt ist der BR raus
siehe § 77 BetrVG - Tarifvorbehalt.
DAs ist die kollektive Seite.
Der AN hat aber einen AV - da muss man schauen, ob sich jeder MA einzel wehren muss / kann
Der AG müsste für eine Vertragsänderung jedem Ma eine Änderungskündigung geben.
In dem Wort steckt "Kündigung" was heisst "Personelle Einzelmaßnahme" und wieder in der Mitbestimmung des BR :) (BR Anhörung)
Erstellt am 26.02.2022 um 10:51 Uhr von eghaj11
Also das heisst wenn der AN sich dagegen nicht wehrt kann der AG die Stundenerhöhung ohne mitbestimmung von BR durchkriegen
Weil die AN wollen ja das auch
Erstellt am 26.02.2022 um 11:14 Uhr von tante frieda
Wenn es einen Tarifvertrag gibt, könnt ihr euch natürlich als Betriebsrat gegen die Stundenerhöhung wehren. Denn der Betriebsrat hat das Recht und die Pflicht, darauf zu achten, dass der Tarifvertrag im Unternehmen eingehalten wird. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Erstellt am 26.02.2022 um 11:18 Uhr von eghaj11
Ja aber im tarifvertrag gibt es ja eine Regelung wo 18 Prozent der Belegschaft einen 40h Vertrag haben darf. Und die erfüllen wir nicht.
Also denk ich sind wir raus von mitbestimmung denk ich
Oder ist das eine Änderungskündigung?
Erstellt am 26.02.2022 um 12:37 Uhr von celestro
Deshalb sollte man mit dem Tarifvorbehalt vorsichtig sein. Zum Einen gibt es halt manchmal Klauseln, die es dem BR erlauben, vom TV abzuweichen.
Zum Anderen war ja auch im Startpost schon eine Andeutung zu einer ominösen Regelung.
@eghaj11
Du sprichst von “Bereichen” und da wäre ich schnell bei einem kollektiven Bezug und somit auch in der Mitbestimmung.
Davon abgesehen … wir haben es hier mit einer näheren Ausgestaltung einer Regelung aus dem TV zu tun. Auch da meine ich, wären wir dann bei der Mitbestimmung.
Aber andererseits ist man da schnell bei so “kleinteiligen” Dingen, das man vielleicht doch lieber den Rechtsanwalt des Vertrauens befragen sollte. Oder noch sinnvoller, jemanden von der Gewerkschaft. Da dürfte die “Problematik” in den wenigsten Fällen komplett unbekannt sein.
Erstellt am 26.02.2022 um 12:41 Uhr von Pickel
Kjarrigan, das ist Unfug! Der BR ist bei Kündigungen doch nicht in der Mitbestimmung!
Erstellt am 26.02.2022 um 13:06 Uhr von eghaj11
Sorry Bereich war nicht das richtige.
Es sind einzelne aus Abteilungen
Wo man die Stunden von 35 auf 40 erhöhen möchte
Erstellt am 26.02.2022 um 13:52 Uhr von Kjarrigan
ach der "getrocknete Trauben scheißende" Herr Pickel mal wieder
Bei mir trägt der § 102 BetrVG noch immer die Überschrift
Mitbestimmung bei Kündigungen
Gibt es auch was Konstruktives von Dir zu dem Thema hier?
Erstellt am 26.02.2022 um 14:26 Uhr von Pickel
Und worin liegt jetzt die Mitbestimmung?
Wenn du hier schon Fragestellenden irreführende Antworten gibst Bin ich gespannt welche Gestaltungsoptionen du meinst!
Die Überschriften dienen im übrigen der Orientierung. Wesentlich ist allein der Gesetzestext und da wirst du keine Mitbestimmung finden
Erstellt am 26.02.2022 um 14:28 Uhr von eghaj11
Also ist man nicht in mitbestimmung bei Stundenerhöhung?
Erstellt am 26.02.2022 um 16:02 Uhr von Pickel
Bei dem hier genannten Umfang in aller Regel nicht