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Arbeitszeiterhöhung tarifvertrag 35 auf 40 ist es mitbestimmungspflichtig

E
eghaj11
Feb 2022 bearbeitet

Hallo miteinander, Der AG hätte gerne stundenerhöhung bei einzelnen Mitarbeitern von 35 auf 40h Woche. Ist man in der Mitbestimmung? Oder kann der einfach erhöhen für die Bereiche Die 18 Prozent im Betreb ist noch nicht erreicht weil da gibt es ja eine Regelung im Tarifvertrag mein ich. Danke euch

1.407011

Community-Antworten (11)

K
Kjarrigan

26.02.2022 um 11:40 Uhr

Wenn es tarifliche Regelungen gibt ist der BR raus siehe § 77 BetrVG - Tarifvorbehalt. DAs ist die kollektive Seite.

Der AN hat aber einen AV - da muss man schauen, ob sich jeder MA einzel wehren muss / kann Der AG müsste für eine Vertragsänderung jedem Ma eine Änderungskündigung geben. In dem Wort steckt "Kündigung" was heisst "Personelle Einzelmaßnahme" und wieder in der Mitbestimmung des BR :) (BR Anhörung)

E
eghaj11

26.02.2022 um 11:51 Uhr

Also das heisst wenn der AN sich dagegen nicht wehrt kann der AG die Stundenerhöhung ohne mitbestimmung von BR durchkriegen Weil die AN wollen ja das auch

TF
Tante Frieda

26.02.2022 um 12:14 Uhr

Wenn es einen Tarifvertrag gibt, könnt ihr euch natürlich als Betriebsrat gegen die Stundenerhöhung wehren. Denn der Betriebsrat hat das Recht und die Pflicht, darauf zu achten, dass der Tarifvertrag im Unternehmen eingehalten wird. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

E
eghaj11

26.02.2022 um 12:18 Uhr

Ja aber im tarifvertrag gibt es ja eine Regelung wo 18 Prozent der Belegschaft einen 40h Vertrag haben darf. Und die erfüllen wir nicht. Also denk ich sind wir raus von mitbestimmung denk ich Oder ist das eine Änderungskündigung?

C
celestro

26.02.2022 um 13:37 Uhr

Deshalb sollte man mit dem Tarifvorbehalt vorsichtig sein. Zum Einen gibt es halt manchmal Klauseln, die es dem BR erlauben, vom TV abzuweichen.

Zum Anderen war ja auch im Startpost schon eine Andeutung zu einer ominösen Regelung.

@eghaj11

Du sprichst von “Bereichen” und da wäre ich schnell bei einem kollektiven Bezug und somit auch in der Mitbestimmung.

Davon abgesehen … wir haben es hier mit einer näheren Ausgestaltung einer Regelung aus dem TV zu tun. Auch da meine ich, wären wir dann bei der Mitbestimmung.

Aber andererseits ist man da schnell bei so “kleinteiligen” Dingen, das man vielleicht doch lieber den Rechtsanwalt des Vertrauens befragen sollte. Oder noch sinnvoller, jemanden von der Gewerkschaft. Da dürfte die “Problematik” in den wenigsten Fällen komplett unbekannt sein.

P
Pickel

26.02.2022 um 13:41 Uhr

Kjarrigan, das ist Unfug! Der BR ist bei Kündigungen doch nicht in der Mitbestimmung!

E
eghaj11

26.02.2022 um 14:06 Uhr

Sorry Bereich war nicht das richtige. Es sind einzelne aus Abteilungen Wo man die Stunden von 35 auf 40 erhöhen möchte

K
Kjarrigan

26.02.2022 um 14:52 Uhr

ach der "getrocknete Trauben scheißende" Herr Pickel mal wieder

Bei mir trägt der § 102 BetrVG noch immer die Überschrift

Mitbestimmung bei Kündigungen

Gibt es auch was Konstruktives von Dir zu dem Thema hier?

P
Pickel

26.02.2022 um 15:26 Uhr

Und worin liegt jetzt die Mitbestimmung?

Wenn du hier schon Fragestellenden irreführende Antworten gibst Bin ich gespannt welche Gestaltungsoptionen du meinst!

Die Überschriften dienen im übrigen der Orientierung. Wesentlich ist allein der Gesetzestext und da wirst du keine Mitbestimmung finden

E
eghaj11

26.02.2022 um 15:28 Uhr

Also ist man nicht in mitbestimmung bei Stundenerhöhung?

P
Pickel

26.02.2022 um 17:02 Uhr

Bei dem hier genannten Umfang in aller Regel nicht

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