Erstellt am 19.05.2009 um 15:19 Uhr von klinik
Welcher Ausbildungstarifvertrag kommt zur Anwendung?
Erstellt am 19.05.2009 um 15:19 Uhr von DonJohnson
Meine Lehrzeit ist zwar schon ein bis zwei Jahre her, aber in dem Vertrag stand damals die Wochenarbeitszeit beschrieben. In den heute gültigen sicherlich auch (vielleicht sogar mit Hinweis auf den TV). Das ist also die Grundlage für das "Problem". Wenn müßte der AG diese AV verändern, was wohl nciht so leicht sein wird.
Sollte der AG darüber nachdenken, eine BV diesbezüglich abschließen zu wollen, kann er das auch vergessen (siehe § 77 Abs 3 BetrVG)
Erstellt am 19.05.2009 um 16:50 Uhr von stvBRVNeuling
Wir sind (waren) im Metal TV
Erstellt am 20.05.2009 um 08:46 Uhr von Kölner
@stvBRVNeuling
Keine Chance...