Erstellt am 24.10.2006 um 14:19 Uhr von katie
@Betty,
wir haben u.a. dieses Thema in einer befristeten BV geregelt. Dann bleiben die AV erhalten. Habt ihr diese Möglichkeit mal mit dem AG besprochen?
Gruss Katie
Erstellt am 24.10.2006 um 14:59 Uhr von viktor
Der Betriebsrat kann den Arbeitnehmern raten, keine neuen Verträge zu unterschreiben oder zumindest zuvor Rücksprache mit der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt zu halten.
Ich sehe eigentlich keine Möglichkeit hier eine gültige Betriebsvereinbarung abzuschließen. In Frage käme eine Vereinbarung in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft (ich halte davon aber gar nichts - aber das ist meine persönliche Meinung)
Erstellt am 24.10.2006 um 16:17 Uhr von Konrad
Hallo Betty
"von 35 auf 40 Stunden erhöhen um mehr zu produzieren, spätestens nach 6 Monanten habt ihr wegen "Überkapazität"
etliche Kündigungen auf dem Tisch und dafür 5 Stunden in der Woche gratis zu arbeiten ? Die Arbeitsplätze werden
damit nicht sicherer!
Wichig wäre JETZT Politik zu machen, diesen Mißstand der Belegschaft aufzuzeigen und NICHT zu unterschreiben.
Einseitig kann niemand gezwungen werden, dies wäre Nötigung. Wer da mal mitmacht, bekommt möglicherweise später nochmal einen neuen "Vertrag" alle tariflichen Leistungen weg: Urlaub nur noch 24 Tage usw.
"nur sehr wenige in der IG Metall organisiert.." Kein Wunder dass euer AG mit euch machen kann was er will.
Hier gilt das selbe: Poltik machen, Betriebsversammlung einberufen IGM Vertreter einladen. Einzelgespräche führen,
und Nachteile aufzeigen.
Erstellt am 24.10.2006 um 19:17 Uhr von Harry Grischna
Da ein Tarifvertrag gegolten hat, bis der Ag aus dem AG-Verband ausgetreten ist, müsste sich dieser Tarifvertrag in der Nachwirkung befinden. zumindest für die Mitglieder der Gewerkschaft, die diesen Tarifvertrag abgeschlossen hatte.
Die Nachwirkung gilt üblicherweise, bis ein neuer Tarifvertrag an die Stelle des alten tritt. (Keine Nachwirkung für nach dem Austritt neu eingestellte AN)
Wer allerdings einen neuen Arbeitsvertrag abschließt, unterliegt dann diesen neuen Regelungen.
Für die allermeisten An kann man also davon ausgehen, dass es sehr nachteilig wäre, einen neuen Vertrag zu unterschreiben.
Also: schleunigst von fachkundigen Menschen (zu finden bei oder über DGB-gewerkschaften) beraten lassen.
Und auf keinen Fall etwas unterschreiben, bevor man weiß, was das für Konsequenzen hat.