Erstellt am 29.07.2008 um 10:05 Uhr von mainpower
Hallo,
ohne Betriebsrat darf der AG überhaut nichts erhöhen!!! Arbeitszeitänderungen sind MITBESTIMMUNGSPFLICHTIG!!!!!
BetrVG § 87 (1) 2.
Erstellt am 29.07.2008 um 10:11 Uhr von Mona-Lisa
@mainpower,
grundsätzlich richtig, auf das Arbeitszeitgesetz und auf die Mitbestimmung zu verweisen, aber!
@oezoemer,
in der Metallbranche gibt es tatsächlich eine Grenze, wieviel %e von Kollegen der AG auf 40 Stunden erhöhen kann und darf! Ich weiss im Moment nur nicht genau, sind es 8 oder 10 %...
Das funktioniert aber nur, wenn der jeweilige Kollege damit einverstanden ist.
Achja! Die Grenze dafür hat nicht's damit zu tun, wieviel Gewerkschaftsmitglieder bei euch sind, sondern mit der gesamten Belegschaftsstärke!
Erstellt am 29.07.2008 um 10:26 Uhr von Werner
Moin oezoemer,
es sind 18% der Beschäftigten des Betriebes. "§3 Nr. 3. ERA-EMTV NRW"
Hierbei ist es nicht von Belang ob ein Beschäftigter Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht.
Wie M-L schon schrieb bedarf es der Zustimmung des/der Beschäftigten.
Nicht mitzuzählen bei den Beschäftigten sind "Mitglieder gesetzlicher Organe von juristischen Personen" sowie "Beschäftigte mit Prokura" und "leitende Angestellte" nach §5 Abs.2+3 BetrVG.
Ist eine Vereinbarung über eine verlängerte individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für einen späteren Zeitpunkt geschlossen worden, ist dies dem Betriebsrat im Voraus mitzuteilen.
Erstellt am 29.07.2008 um 10:28 Uhr von Mona-Lisa
@Werner,
passt ja fast.......... wenn man meine Vermutungen summiert...... :-))
Erstellt am 29.07.2008 um 10:36 Uhr von Werner
Wenn man Dein ODER durch ein PLUS ersetzt, geht es auch auf! ;-)