Arbeitszeitänderung von 40 auf 35 Stunden
Hallo ein Kollege hat seine Arbeitszeit mit Vorgesetzten und Personalabteilung auf 35 Std. reduziert und einen neuen Vertrag unterschrieben. Meine Frage als BR Mitglied, ist das Mitbestimmungspflichtig.
Community-Antworten (1)
12.01.2022 um 12:31 Uhr
"Eine Mitbestimmungspflicht ist nicht gegeben, wenn der vom Arbeitnehmer gewünschte andere Arbeitsbeginn keinen kollektiven Bezug hat. Dieser Bezug fehlt, wenn die Interessen der anderen Arbeitnehmer nicht durch Arbeitsverdichtung, Mehrarbeit oder andere Auswirkungen berührt werden."
Ob es dadurch z.B. zu Arbeitsverdichtung für Kollegen kommt, kann hier niemand beurteilen.
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