Eine Mitarbeiterin ist seit März 2010 Krank, August,September 2010 ist sie in Reha. Trotz schlechter Prognose wird ihr Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente abgewiesen. Sie hat 30% Schwerbehinderung. Der Antrag auf Gleichstellung abgelehnt. Wiederspruch ist eingelegt. Krankengeld bekommt nicht mehr. Alg. 1 wird momentan gezahlt. Arbeitgeber verhält sich nicht sehr kooperativ bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, der Betriebsarzt stellt fest das sie am jetzigen Arbeitsplatz nahezu nicht einsetzbar ist.
Nun zum Kern meiner Frage.
diese die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung läuft bis ende September. Die Mitarbeiterin hat einen Antrag auf Urlaub gestellt, der aus betriebsbedingten Gründen abgelehnt wurde. In dem Antrag wurde auf § 7BUrLG hingewiesen.
Hat jemand eine Idee was man für die Frau tun kann, insbesonder wie sie den Urlaub aus 2010 (hatte sie keinen geommen) und 2011 doch noch im Anschluss an ihre AU erhält?
Da es keine Mitarbeiterin von uns ist, kann ich leider nicht so einfach agieren.