gesetzlicher oder vertraglicher Urlaub bei langer Krankheit
Hallo, ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit. Wir haben laut Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub. Eine Kollegin ist seit Januar 2016 krank, hat also noch gar nicht gearbeitet in dem Jahr. Sie ist im Moment in Reha und dort hat man ihr gesagt, dass ihr Urlaub aus 2016 nicht verfällt, dass aber nur der gesetzliche Urlaub nicht verfällt, also 20 Tage, und nicht die im Bertrag geregelten 30 Tage. Wir haben hierzu keine BV, was stimmt denn nun? Wir und davon ausgegangen dass die 30 Tage zumindest bis 31.3.2017 zur Verfügung stehen. Ist das so? Und was ist nach dem 31.3.?
Community-Antworten (8)
15.12.2016 um 17:45 Uhr
Gibt es dazu Regeln im Arbeitsvertrag?
15.12.2016 um 17:51 Uhr
Nein, in den Arbeitsverträgen steht nur 30 Tage Urlaub, kein Hinweis auf Kürzung.
15.12.2016 um 17:57 Uhr
Dann dürfte der Urlaubsanspruch bei anhaltender Krankheit auch über den 31. 3. hinaus komplett erhalten bleiben.
15.12.2016 um 18:00 Uhr
Oder was steht im Tarif?
Ich gehe davon aus, dass der gesamte Anspruch bestehen bleibt.
15.12.2016 um 18:12 Uhr
Weiss nicht, wir sind nicht an einen Tarif angeschlossen. Es gibt eine BV inder steht man \\\"lehnt sich an den Manteltarifvertrag on der jeweils gültigen Fassung an\\\".
15.12.2016 um 18:28 Uhr
Da kommt Dein Fall mit vor: https:www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/urlaub/tariflicher-urlaubsanspruch-nach-krankheit-erfolgreich-durchgesetzt/
Könnte also höchstens sein, dass der Tarif, an dem ihr anlehnt, eine andere Regelung als das Gesetz vorsieht. Sonst gilt das Gesetz bzw. die Rechtssprechung
15.12.2016 um 18:32 Uhr
Kann das denn sein? Es ist der Manteltarif der IG Metall
15.12.2016 um 19:15 Uhr
Wenn ihr in der BV den Tarif einbezieht, is es so. Ihr solltet ihn kennen, bzw besorgen. Sprecht doch mal mit der Metall.
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