Erstellt am 15.12.2016 um 16:45 Uhr von Pickel
Gibt es dazu Regeln im Arbeitsvertrag?
Erstellt am 15.12.2016 um 16:51 Uhr von Margarete
Nein, in den Arbeitsverträgen steht nur 30 Tage Urlaub, kein Hinweis auf Kürzung.
Erstellt am 15.12.2016 um 16:57 Uhr von Pickel
Dann dürfte der Urlaubsanspruch bei anhaltender Krankheit auch über den 31. 3. hinaus komplett erhalten bleiben.
Erstellt am 15.12.2016 um 17:00 Uhr von gironimo
Oder was steht im Tarif?
Ich gehe davon aus, dass der gesamte Anspruch bestehen bleibt.
Erstellt am 15.12.2016 um 17:12 Uhr von Margarete
Weiss nicht, wir sind nicht an einen Tarif angeschlossen. Es gibt eine BV inder steht man "lehnt sich an den Manteltarifvertrag on der jeweils gültigen Fassung an".
Erstellt am 15.12.2016 um 17:28 Uhr von gironimo
Da kommt Dein Fall mit vor:
https:www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/urlaub/tariflicher-urlaubsanspruch-nach-krankheit-erfolgreich-durchgesetzt/
Könnte also höchstens sein, dass der Tarif, an dem ihr anlehnt, eine andere Regelung als das Gesetz vorsieht. Sonst gilt das Gesetz bzw. die Rechtssprechung
Erstellt am 15.12.2016 um 17:32 Uhr von Margarete
Kann das denn sein? Es ist der Manteltarif der IG Metall
Erstellt am 15.12.2016 um 18:15 Uhr von gironimo
Wenn ihr in der BV den Tarif einbezieht, is es so. Ihr solltet ihn kennen, bzw besorgen. Sprecht doch mal mit der Metall.