Hallo, ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit. Wir haben laut Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub. Eine Kollegin ist seit Januar 2016 krank, hat also noch gar nicht gearbeitet in dem Jahr. Sie ist im Moment in Reha und dort hat man ihr gesagt, dass ihr Urlaub aus 2016 nicht verfällt, dass aber nur der gesetzliche Urlaub nicht verfällt, also 20 Tage, und nicht die im Bertrag geregelten 30 Tage. Wir haben hierzu keine BV, was stimmt denn nun? Wir und davon ausgegangen dass die 30 Tage zumindest bis 31.3.2017 zur Verfügung stehen. Ist das so? Und was ist nach dem 31.3.?