Guten Tag, ich habe eine Frage, vielleicht hatte jemand auch schon die Situation:

Eine Mitarbeiterin befindet sich zur Zeit in der Arbeitsunfähigkeit (noch innerhalb der ersten 6 Wochen). Aus privaten Gründen muss sie nun für einen zweiwöchigen Aufenthalt ins Ausland fliegen (ist kein direkter Urlaub). Gibt es da eine Regelung, die AN und AG gleich gut stimmt? Der AN möchte natürlich keine Probleme mit AG bekommen, d.h. sie würde es natürlich schon vorher offen mit dem AG besprechen. Aber hat der AN eine Möglichkeit, z.B. Freistellung o.ä.? Wir sind ein wenig ratlos. Vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe.