Erstellt am 23.09.2011 um 14:25 Uhr von petrus
Was eine Betriebsversammlung ist, ist in §42 BetrVG legaldefiniert.
Was ist eine Beschäftigtenversammlung?
Erstellt am 23.09.2011 um 14:37 Uhr von Sharline
Unsere Gewerkschaft lädt zu einer Beschäftigtenversammlung ein. Könnte sein, dass sie den AG nicht dabei haben will und deshalb nicht offiziell von einer Betriebsversammlung die Rede ist, wird somit dann auch wohl nicht vergütet.
Erstellt am 23.09.2011 um 14:51 Uhr von eveline
Im Betrieb hat der AG das Hausrecht, er muss also einer solchen Versammlung im Betrieb nicht zustimmen. Vor allem gibt es dafür keine Arbeistbefreiung. Solches gibt es nur für Betriebsversammlungen gem. BetrVG und dann auch bekanntlich nicht für alle.
Erstellt am 23.09.2011 um 15:23 Uhr von rolfo
Gewerkschaften nennen das auch gerne offene Mitgliederversammlung.
- nicht während der Arbeitszeit
- nicht im Betrieb
- keine Lohnkostenerstattung
also reines Privatvergnügen der Teilnehmer