Erstellt am 11.09.2011 um 14:16 Uhr von GeSammtsBV
Elisabeth
Bist DU BR? Denn dann verstehe ich manche der o.g. Aussagen nicht!
..Das geht doch auch auf Kosten der MA, die für die immer wieder Kranken mitarbeiten müssen!
Wieso müssen die Nichtbehinderten für diese mitarbeiten?
Der BR hat Pflichten, ist dieses bekannt? Also auch AN vor Überbelastung/Arbeitsverdichtungen Sorge zu tragen, also ggf. auch zusätzlich Kräfte verlangen!
Wie fängt man diesen Krankenstand auf?
Sollte einem BR bekannt sein!
Werden bei euch NUR Schwerbehinderte AN krank!
Viele Deiner Aussagen kann man durchaus als dikriminierden ansehen, also Verstoß gegen § 1 AGG. Man kann in solchen Fällen dann auch gegen BR vorgehen!
Der BR ist für ALLE AN da, weiter hat er da einen § 80 BetrVG welchen er beachten sollte. Auch das SGB IX sollte ihm wie aucg´h das AGG bekannt sein.
Sorry, aber bei solchen Aussagen, auch noch von BR bekomme ich einen DICKEN HALS! Es ist einfach schade solche Aussagen eines BR.
Der AG spart übbrigens für jeden beschäftigten Schwerbehinderten mindesttens 1 Abgabe. Weiter gibt es da ein SchwbAV, also mal reinsehen. Ggf. auch die SBV des Betriebes so wie es das Gesetz vorsieht voll mit einzubinden. Auch diese sollte bei solchen Aussagen dem BR einmal sehr klare Worte sagen!
Ich bin selbst auch Schwerbehundert mit einem höheren GdB (denn %%% gibt es schon lange nicht mehr, könnte ein BR auch wissen) und habe weniger Krankentage als der Durchschnitt! Daher ist die geamachte Aussage "Schwerbehidnerte sind verstärkt krank und daher müssen andere Nichtbehinderte für sie mitarbeiten FALSCH und durch aus dirkriminierend.
Erstellt am 11.09.2011 um 15:03 Uhr von Elisabeth
nein ich bin eine Mitarbeiterin, die Interesse an diesen Fragen hat, weil es immer wieder dieselben MA betrifft, die für andere mitarbeiten müssen!
Für dich mag sich das diskriminierend anhören, ist aber gar nicht böse gemeint.Natürlich werden auch alle anderen krank, aber bei uns ist es tatsächlich so, das diese MA mehrere Monate im Jahr ausfallen. Und du wirst sicherlich verstehen, das dies nicht mehr so einfach aufzufangen ist.
Meine Fragen bezogen sich auch mehr auf darauf, was man tun kann, damit der hohe Krankenstand sich reduziert.Ob es staatliche Unterstützung für evtl. Aushilfen gibt, denn der AG sagt, das nicht zusätzliche Kräfte eingestellt werden.
Erstellt am 11.09.2011 um 15:09 Uhr von GeSammtsBV
Elisabeth
..auch dann ist es eine dirkriminierende Aussage. Wende dich an Deinen BR der sollte/müsste hier handeln.
Kennst Du den Spruch von Richard von Weizsäcker:
Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst sondern ein Geschenk das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.
Hast Du ürbrigens das ganz oben auf der Seite schoin mal gelesen??
.....Herzlich Willkommen im W.A.F.- Forum für Betriebsräte....
Also: Auch DiU könntest morgen dieses Geschenk verlieren und dann Betroffene sein. Dann möchtest Du bestimmt nicht, dass man so über Dich denk!
Erstellt am 11.09.2011 um 18:43 Uhr von Lernender
Hallo Elisabeth,
ich bin mir sicher du bekommst in diesem Forum noch eine Antwort auf deine Fragen.
GeSammtsBV kann sie wohl nicht beantworten.
Leider kann ich es auch noch nicht ich möchte nur klarmachen das ich bei deiner Frage keine Diskriminierung sehe.
Grüße, Lernender
Erstellt am 12.09.2011 um 07:13 Uhr von gironimo
Gibt es denn im Betrieb eonen BR und eine SBV?
Dann müsstest Du diese mal ansprechen und auf Dein Problem hinweisen. Jedenfalls bist Du als Mitarbeiterin nicht verpflichtet, dass betriebliche Risiko vom Unternehmer zu übernehmen. So einfach die Arbeit auf andere aufteilen, wenn Arbeitnehmer wegen Krankheit ausfallen, kann nicht gut gehen. Es sei denn, es gibt Menschen (wie scheinbar Du), mit denen man es machen kann. Man kann nicht mehr als arbeiten. Also müsste eigentlich Arbeit liegen bleiben, wenn andere überdurchschnittlich fehlen. Und das ist Sache des Unternehmers.
Erstellt am 12.09.2011 um 08:12 Uhr von Lernender
Hallo Elisabeth,
das Integrationsamt fördert Schwerbehinderte und auch den Arbeitgeber von Schwerbehinderten. Unter anderem mit
der behinderungsgerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte
die Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen mit
notwendigen technischen Hilfsmittelnsonstige Maßnahmen zur dauerhaften behinderungsgerechten Beschäftigung.
Arbeitgeber können Zuschüsse zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen erhalten, die mit der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen verbunden sind, der nach Art und Schwere seiner Behinderung im Arbeits- und Berufsleben besonders betroffen ist (§ 72 Abs.1 SGB IX) und deswegen
•zur Ausübung der Beschäftigung wegen der Behinderung eine Hilfskraft benötigt
•infolge ihrer Behinderung eine wesentlich verminderte Arbeitsleistung erbringen kann
Dies wird ein Arbeitgeber der Schwerbehinderte Menschen beschäftigt sicher wissen.
Grüße, Lernender
Erstellt am 12.09.2011 um 16:04 Uhr von Elisabeth
Danke Lernender,
mit der Antwort ist mir schon sehr geholfen...eine SBV gibts bei uns im Haus leider nicht. Bei der großen Anzahl an betreffenden MA wäre das vielleicht mal sinnvoll.
Gruß Elisabeth