Erstellt am 27.07.2017 um 14:38 Uhr von ickederdicke
Entweder die Verleiherfirma oder idealer: der Mensch stellt einen Antrag auf Hilfe im Arbeitsleben bei dem zuständigen Kostenträger ( meist , wenn über 15 Jahre Sozialabgabenpflichtig gearbeitet die Rentenversicherung, Formulare G100/G130 u.a.) Dann ist das Equipment Eigentum des Antragstellers ( Ausser RV Westfalen, die beharren drauf, das dies im Eigentum der RV verbleibt ). Vorteil: Er / Sie nimmt dies immer mit .
Erstellt am 27.07.2017 um 15:10 Uhr von Pjöööng
Selbst mir als Nicht-GdBler würde es schwer fallen (im wahrsten Sinne des Wortes), einen Stuhl und höhnevertsellbaren Tisch immer mitzunehmen
Erstellt am 27.07.2017 um 15:17 Uhr von ickederdicke
@Pjööööng...HA HA..wie lustich....wieder mal ein überflüssiger Kommentar deinerseits.
Langeweile ?
Oder nur Planlos, den Transport der Hilfsmittel übernimmt entweder der AG oder eins der zuständigen Ämter , bei Leiharbeitnehmern mitzubeantragen.