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Schwerbehinderter AÜG-Mitarbeiter

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Radk
Sep 2017 bearbeitet

Wir haben einen schwerbehinderten Mitarbeiter als AÜG-Kraft eingestellt. DER SB-MA benötigt einen passenden Stuhl und einen höhenverstellbaren Schreibtisch. Unsere Personalabteilung sagt für die Beschaffung von Stuhl und Tisch sei die Verleiherfirma zuständig. Wer kann aus seiner Erfahrung helfen?

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Community-Antworten (3)

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ickederdicke

27.07.2017 um 16:38 Uhr

Entweder die Verleiherfirma oder idealer: der Mensch stellt einen Antrag auf Hilfe im Arbeitsleben bei dem zuständigen Kostenträger ( meist , wenn über 15 Jahre Sozialabgabenpflichtig gearbeitet die Rentenversicherung, Formulare G100/G130 u.a.) Dann ist das Equipment Eigentum des Antragstellers ( Ausser RV Westfalen, die beharren drauf, das dies im Eigentum der RV verbleibt ). Vorteil: Er / Sie nimmt dies immer mit .

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Pjöööng

27.07.2017 um 17:10 Uhr

Selbst mir als Nicht-GdBler würde es schwer fallen (im wahrsten Sinne des Wortes), einen Stuhl und höhnevertsellbaren Tisch immer mitzunehmen

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ickederdicke

27.07.2017 um 17:17 Uhr

@Pjööööng...HA HA..wie lustich....wieder mal ein überflüssiger Kommentar deinerseits. Langeweile ? Oder nur Planlos, den Transport der Hilfsmittel übernimmt entweder der AG oder eins der zuständigen Ämter , bei Leiharbeitnehmern mitzubeantragen.

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