Erstellt am 01.09.2011 um 14:56 Uhr von charlot
Wo ist das Problem?
Ich denke auch den Koll. sind wohl Teilversammlungen lieber und so dürfte auch die Zahl der Teilnehmer größer sein.
Ziel solcher Versammlungen ist doch möglich viele Koll. zu erreichen und diesen so Kenntnisse zukommen zu lassen und auch die Möglichkeit geben dem BR Fragen zu stellen.
Erstellt am 01.09.2011 um 15:00 Uhr von DonJohnson
*Es steht doch geschrieben halbjährlich - reichen 2x2 Betriebsabteilungsversammlungen ? *
ähm, wo genau steht das?
Erstellt am 01.09.2011 um 15:27 Uhr von rkoch
@LottiFässler
Beachte: Die Voraussetzungen des §42 (2) BetrVG (organisatorisch oder räumlich abgegrenzter Betriebsteile) knüpft an die Bestimmungen des §4 (1) BetrVG an. Also NUR wenn bei der Wahl "Betriebsteile" im Sinne des § 4 (1) BetrVG teilgenommen haben UND wenn dies für die Erörterung der besonderen Belange der Arbeitnehmer in diesen Betriebsteilen erforderlich ist, NUR DANN sind diese "Betriebsteile" zu Abteilungsversammlungen zusammenzufassen, welche dann 2 mal im Jahr so stattfinden müssen. Die anderen 2 Betriebsversammlungen bleiben Betriebsversammlungen aller AN des Betriebes, also inkl. dieser Betriebsteile.
Liegen diese Voraussetzungen gar nicht vor, so sind Abteilungsversammlungen unzulässig.
Teilversammlungen hingegen dürfen (und müssen) nur durchgeführt werden, wenn "wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden" kann ("kann" !!! nicht "weils praktisch ist", es darf also gar nicht anders realisierbar sein!). Dies trifft dann aber auf ALLE durchzuführenden Betriebsversammlungen zu.
In diesem Sinne: Prüfen ob die Voraussetzungen vorliegen! Falls ja: Abteilungs- bzw. Teilversammlungen durchführen. Falls nein: Betriebsversammlungen durchführen! Einfach pauschal zu sagen: Wir machen das so wie es uns gefällt ist an sich unzulässig.
Das war die rechtliche Seite. Aber wie charlot sagt: Gemacht wird was die Teilnehmer gut finden und was der AG akzeptiert.
Erstellt am 01.09.2011 um 15:39 Uhr von charlot
rkoch
...wenn BR ihre Pflichten doch sonst auch nur so genau nehmen würden. Also in Fällen wo es für die AN entscheidender ist, weil es nicht nur schwerpunktmäßig um Information geht.
Erstellt am 01.09.2011 um 20:15 Uhr von gironimo
...also ich halte es da mehr wie charlot. Man muss den besten Weg finden, um die Arbeitnehmer am Besten zu erreichen. Wenn der AG Eure Regelung akzeptiert und auch sonst keiner etwas dagegen hat - macht so weiter.