Der befristete Vertrag einer Assistenzärztin in der Weiterbildung läuft am 30.06.2012 aus.
Sie erwartewt in den nächsten Wochen ein Kind und möchte ein Jahr in Elternzeit gehen. Im Gesetz "ÄArbVtr" § 4 steht, dass Mutterschutz- und Elternzeit nicht angerechnet werden. Das heißt diese Fehlzeiten ihrer Weiterbildung kann sie nach der Elternzeit anhängen.
Unser Arbeitgeber möchte deshalb einen neuen Vertrag abschließen. Reicht hier nicht ein Zusatz für die zeitliche Dauer aus? Können im neuen Vertrag schlechtere Bedingungen stehen als im Erstvertrag?