Neuer Vertrag für Ärztinnen in der Weiterbildung bei Schwangerschaft?
Der befristete Vertrag einer Assistenzärztin in der Weiterbildung läuft am 30.06.2012 aus. Sie erwartewt in den nächsten Wochen ein Kind und möchte ein Jahr in Elternzeit gehen. Im Gesetz "ÄArbVtr" § 4 steht, dass Mutterschutz- und Elternzeit nicht angerechnet werden. Das heißt diese Fehlzeiten ihrer Weiterbildung kann sie nach der Elternzeit anhängen. Unser Arbeitgeber möchte deshalb einen neuen Vertrag abschließen. Reicht hier nicht ein Zusatz für die zeitliche Dauer aus? Können im neuen Vertrag schlechtere Bedingungen stehen als im Erstvertrag?
Community-Antworten (6)
01.09.2011 um 22:01 Uhr
Ich kenne den genannten § 4 nicht. Bei mir hat das Gesetz auch nur 3 Paragraphen. Du meinst sicherlich § 1 Abs. 4 oder? Aber ganz allgemein würde ich sagen, das kein neuer Vertrag notwendig ist, wenn durch geänderte Fristen ein anderes Ende des Weiterbildungsvertrages eintritt.
Und geänderte Vertragsbedingungen braucht aus diesem Grund jedenfalls niemand hinzunehmen. Man muss ja nicht alles Unterschreiben was einem vorgelegt wird.
Auch ich würde sagen, dass hier ein kurzer Zusatz ausreicht.
01.09.2011 um 22:08 Uhr
@ gironimo Ja, du hast natürlich mit dem § recht. Herzlichen Dank für deine Antwort.
01.09.2011 um 22:22 Uhr
@Fliege??? @Maria???? oder habt ihr zufällig die gleichen Probleme???? es ist weder eine Vertragsänderung noch ein Zusatz nötig, da das Gesetz vorschreibt, wie es geht, es sei denn, der/ die AN ist damit nicht einverstanden, denn im Gesetzestext heißt es: sind im Einvernehmen mit dem zur Weiterbildung beschäftigten Arzt nicht anzurechnen. Ganz formalistisch gedacht, sollte der/die AN dem AG mitteilen, dass er/sie damit einverstanden ist, dass die unter § 3 Abs.4 Nr. 3 genannten Zeiten auf die Dauer des befristeten Vertrages nicht angerechnet werden.
01.09.2011 um 22:41 Uhr
@nicobine Fliege, kenne ich nicht. ICH bin und bleibe Maria! Aber danke für deine Sichtweise!!! Du kennst meinen AG ja etwas näher....und deshalb weißt du auch, dass er sich nur mit belegbaren Fakten (Link, BAG-Urteil, etc.) besänftigen lassen wird.
02.09.2011 um 09:16 Uhr
Maria, sehr viele ÄrztInnen sind ja im Marburger Bund organisiertund bekommen darüber Rechtsschutz, frag doch mal,ob sie organisiert ist. Vielleicht könnte auch die Ärztekammer weiterhelfen In Zeiten des Mutterschutzes und Erziehungsurlaubes ruht der AV und wird fortgesetzt nach Beendigung. Aber, ich grab noch mal, ob ich was finde für Deinen AG.
02.09.2011 um 09:20 Uhr
@nicobine ....auch schon früh im Dienst? Ja, sie ist im Marburger Bund organisiert. Gebe ihr deinen Tipp gerne weiter.
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