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Neuer Arbeitsvertrag nach Schwangerschaft

M
Mutterhoch2
Aug 2019 bearbeitet

Hallo! Ich hatte einen Arbeitsvertrag bei meiner Firma, der ist dann aufgrund meiner zweiten Schwangerschaft ausgelaufen ist!jetzt könnte ich dort wieder auf 450euro Basis anfangen und würde einen neuen Arbeitsvertrag bekommen!ist der dann automatisch unbefristet?? Danke im Vorfeld für die Antworten!

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Community-Antworten (9)

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nicoline

07.08.2019 um 09:50 Uhr

der ist dann aufgrund meiner zweiten Schwangerschaft ausgelaufen Ein Arbeitsvertrag kann nicht wegen einer Schwangerschaft auslaufen. Ich gehe mal davon aus, dass du einen befristeten Arbeitsvertrag hattest, der nicht verlängert wurde. Gab es einen Grund, warum der befristet war?

ist der dann automatisch unbefristet?? Nein!

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krambambuli

07.08.2019 um 11:36 Uhr

Es kommt darauf an, wäre wohl hier der Fall. Der Punkt ist, ob eine eventuelle Befristung eine Sachgrundbefristung oder sachgrundlose Befristung ist.

N
nicoline

07.08.2019 um 13:06 Uhr

Es kommt darauf an, wäre wohl hier der Fall. Der Punkt ist, ob eine eventuelle Befristung eine Sachgrundbefristung oder sachgrundlose Befristung ist. Auch dann ist der neue Vertrag nicht "automatisch unbefristet"

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Pjöööng

07.08.2019 um 13:41 Uhr

Aber die Befristungsabrede könnte unwirksam sein.

S
seehas

07.08.2019 um 14:24 Uhr

Ohne Sachgrund kann ein Arbeitsvertrag bis maximal 2 Jahre befristet sein (§14 Abs2 TzBfG). Mehrere Befristete Arbeitsverträge werden zusammengezählt. Wenn du vorher kürzer als zwei Jahre in der Befristung tätig warst kann nochmal ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden, maximal bis zur Vollendung der zwei Jahre. Wirst du danach weiter beschäftigt liegt keine gültige Befristung mehr vor. Wenn der neue Arbeitsvertrag aus einem Sachgrund befristet wird (§14 Abs 1 TzBfG) dann kann ein weiterer befristeter Arbeitsvertrag wirksam geschlossen werden. Das Risiko ob die Befristung wirksam ist liegt beim Arbeitgeber. Ist sie unwirksam liegt automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor.

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Pjöööng

07.08.2019 um 14:26 Uhr

Zitat (seehas): "Wenn du vorher kürzer als zwei Jahre in der Befristung tätig warst kann nochmal ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden, maximal bis zur Vollendung der zwei Jahre."

Hat sich da die Gesetzgebung oder die Rechtsprechung grundsätzlich geändert?

S
seehas

07.08.2019 um 14:51 Uhr

Q Pjöööng: du hast Recht, ich war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die AV unmittelbar verlängert wurden. Wenn der alte AV abgelaufen ist, dann ist ein neuer AV automatisch unbefristet.

P
Pjöööng

07.08.2019 um 15:46 Uhr

Naja, nicht "automatisch unbefristet", sondern "die Befristungsabrede (eines sachgrundlos befristeten Vertrages) wäre dann unwirksam". Damit der Vertrag danntatsächlich unbefristet ist muss entwederder Arbeitgeberdies einsehen, oder ein Arbeitsrihcter muss dies dem Arbeitgeber klar machen.

N
nicoline

07.08.2019 um 17:17 Uhr

Hat ja mal wieder geklappt. ???

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