Erstellt am 07.08.2019 um 07:50 Uhr von nicoline
*der ist dann aufgrund meiner zweiten Schwangerschaft ausgelaufen*
Ein Arbeitsvertrag kann nicht wegen einer Schwangerschaft auslaufen. Ich gehe mal davon aus, dass du einen befristeten Arbeitsvertrag hattest, der nicht verlängert wurde. Gab es einen Grund, warum der befristet war?
*ist der dann automatisch unbefristet??*
Nein!
Erstellt am 07.08.2019 um 09:36 Uhr von Krambambuli
Es kommt darauf an, wäre wohl hier der Fall. Der Punkt ist, ob eine eventuelle Befristung eine Sachgrundbefristung oder sachgrundlose Befristung ist.
Erstellt am 07.08.2019 um 11:06 Uhr von nicoline
*Es kommt darauf an, wäre wohl hier der Fall. Der Punkt ist, ob eine eventuelle Befristung eine Sachgrundbefristung oder sachgrundlose Befristung ist.*
Auch dann ist der neue Vertrag nicht "automatisch unbefristet"
Erstellt am 07.08.2019 um 11:41 Uhr von Pjöööng
Aber die Befristungsabrede könnte unwirksam sein.
Erstellt am 07.08.2019 um 12:24 Uhr von seehas
Ohne Sachgrund kann ein Arbeitsvertrag bis maximal 2 Jahre befristet sein (§14 Abs2 TzBfG). Mehrere Befristete Arbeitsverträge werden zusammengezählt. Wenn du vorher kürzer als zwei Jahre in der Befristung tätig warst kann nochmal ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden, maximal bis zur Vollendung der zwei Jahre. Wirst du danach weiter beschäftigt liegt keine gültige Befristung mehr vor.
Wenn der neue Arbeitsvertrag aus einem Sachgrund befristet wird (§14 Abs 1 TzBfG) dann kann ein weiterer befristeter Arbeitsvertrag wirksam geschlossen werden.
Das Risiko ob die Befristung wirksam ist liegt beim Arbeitgeber. Ist sie unwirksam liegt automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor.
Erstellt am 07.08.2019 um 12:26 Uhr von Pjöööng
Zitat (seehas):
"Wenn du vorher kürzer als zwei Jahre in der Befristung tätig warst kann nochmal ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden, maximal bis zur Vollendung der zwei Jahre."
Hat sich da die Gesetzgebung oder die Rechtsprechung grundsätzlich geändert?
Erstellt am 07.08.2019 um 12:51 Uhr von seehas
Q Pjöööng: du hast Recht, ich war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die AV unmittelbar verlängert wurden. Wenn der alte AV abgelaufen ist, dann ist ein neuer AV automatisch unbefristet.
Erstellt am 07.08.2019 um 13:46 Uhr von Pjöööng
Naja, nicht "automatisch unbefristet", sondern "die Befristungsabrede (eines sachgrundlos befristeten Vertrages) wäre dann unwirksam". Damit der Vertrag danntatsächlich unbefristet ist muss entwederder Arbeitgeberdies einsehen, oder ein Arbeitsrihcter muss dies dem Arbeitgeber klar machen.
Erstellt am 07.08.2019 um 15:17 Uhr von nicoline
Hat ja mal wieder geklappt. ???