Erstellt am 24.02.2010 um 13:25 Uhr von Pappnase
Der AV ist befristet. Das heißt sie scheidet zum 31.10. aus, es sei denn ihr Vertrag wird verlängert. Auch bekommt sie Mutterschutzgeld vom AG nur bis zum 31.10 10.
Erstellt am 24.02.2010 um 14:43 Uhr von Gepleog
Hab ich den Beitrag richtig verstanden, dass die Mitarbeiterin schwanger geworden ist weil sie meinte damit nicht mehr befristet zu sein?
Es gibt schon Menschen die mit absoluter Blödheit geschlagen sind.....
Erstellt am 24.02.2010 um 15:15 Uhr von Pappnase
Hi Gepleog,
das habe ich mir verkniffen zu schreiben! Aber Du hast ganz recht, es gibt schon Menschen...
Erstellt am 24.02.2010 um 15:20 Uhr von MonaLisa
@appletree,
unterstellt ihr das der Kollegin, oder sagt sie das selber???
Erstellt am 25.02.2010 um 08:40 Uhr von appletree
@MonaLisa
das sagt sie selber.
appletree
Erstellt am 25.02.2010 um 08:45 Uhr von geploeg
Also doch mit absoluter Blödheit geschlagen ;=)
Erstellt am 25.02.2010 um 12:39 Uhr von Bubie
ein recht auf verlängerung einer befristung hat grundsätzlich niemand,
aber wenn sich rausstellt, dass der ag den vertrag verlängert hätte und dies nicht mehr macht, weil sie schwanger ist oder andere verträge verlängert werden und nur der vertrag der schwangeren nicht, fällt das unter diskriminierung (gleichbehandlungsgesetz) und man kann schmerzensgeld erklagen. mal googeln, das kam letztens erst in einer tv-sendung und sich anwaltlich beraten lassen.
mfg
bubie