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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Was tun bei alkoholisierten Mitarbeitern

B
bettina
Nov 2016 bearbeitet

Wie sollte der Betriebsrat bzw. die einzelnen Mitglieder sich verhalten, wenn ihnen ein Mitarbeiter auffällt, der erkennbar alkoholisiert ist. Oft kommen Kommentare wie ".. du kannst doch nicht den eigenen Kollegen" anschei....

In unserem Betrieb herrscht absolutes Alkoholverbot.

Vielen Dank für eure Gedanken zu diesem Thema ;-)

4.251026

Community-Antworten (26)

P
Petrus

30.08.2011 um 11:27 Uhr

  1. Verhindern, dass der Kollege sich oder andere gefährdert
  2. Dem Kollegen klar machen, dass er eine fristlose Kündigung riskiert
  3. Dem Kollegen eine entsprechende Beratungsstelle empfehlen, damit er feststellen lässt, ob eine (Sucht.)Erkrankung vorliegt
W
Widder

30.08.2011 um 11:53 Uhr

Leider ein Thema das gerne von vielen totgeschwiegen wird, was aber niemanden wirklich hilft.

Habt ihr denn wenigstens eine BV zum Thema Sucht? Wenn nicht dann aber nix wie ran.

Redet mit dem Kollegen und versucht ihm klar zu machen, das er nicht nur für sich, sondern auch für andere eine Gefahr darstellt. Vielleicht war es ja auch nur ein Ausrutscher

K
Kölner

30.08.2011 um 12:15 Uhr

@Widder Wobei dieser dann nicht ggü Dritten betonen sollte, dass es ein Ausrutscher gewesen sei...

B
bettina

30.08.2011 um 12:23 Uhr

Ein BV besteht und ein Suchtberater ist auch vorhanden.

Das Problem ist die Motivation der eigenen BR-Kollegen tätig zu werden und die Betroffenen anzusprechen.

Das Thema "Alkohol" wird, wie du bereits geschrieben hast, einfach totgeschwiegen.

K
Kölner

30.08.2011 um 12:26 Uhr

@Bettina Dann muss der Kollege halt über die Klinge springen. Der Kollege ist es dann halt nicht wert...

B
barevi

30.08.2011 um 13:55 Uhr

Hallo, wir hatten genau dieses Thema unlängst in einer Personalversammlung behandelt. Es gibt einen prägnanten Vortrag von ca. 15 min. dazu. - Bei Interesse bitte bei mir melden...

R
rtjum

30.08.2011 um 14:33 Uhr

also kölner manchmal...wenn man nicht weiß was du meinst könnte man grad meinen das...

bettina nimm mal die begrenzung auf 7 antworten raus damit auch noch die mitreden können, die den kniff mit der umgehung der begrenzung nicht kennen

B
bettina

30.08.2011 um 14:44 Uhr

Begrenzung ist raus.

Was Kölner damit meint...??? Ein Buch mit sieben Siegeln und ne Ecke zu hart.

B
bettina

30.08.2011 um 14:46 Uhr

Hallo barevi,

diesen Vortrag würde ich gerne haben. Prägnant ist immer gut und hier findet in naher Zukunft eine Betriebsversammlung statt, bei der wir evtl. einen entsprechenden Vortrag halten wollen.

Vielen Dank.

K
keiner

30.08.2011 um 15:00 Uhr

Ist es Aufgabe des BR hier tätig zu werden? Ist es seine Aufgabe den Moralapostel zu mimen? Und Kölner, ich dachte immer du rettest jeden;-)

B
bettina

30.08.2011 um 15:08 Uhr

Ja, ist es und mit Moralapostel hat das nichts zu tun, denn ich möchte nicht mitveranwortlich sein, wenn einer meiner Kollegen jemanden ins Krankenhaus oder Jenseits befördert. Genau solche Antworten erhalte ich von anderen Kollegen auch und ich finde es unverantwortlich, hier weg zu schauen, denn ein alkoholisierter Mitarbeiter auf dem Bock stellt für eine erhebliche Gefahr da. Moralapostel - kontra - Fürsorgepflicht ?!

L
Lotte

30.08.2011 um 15:15 Uhr

Bettina, dann schalte doch den Suchtbeauftragten ein. Verstehe das Problem gerade nicht?

P
paula

30.08.2011 um 16:11 Uhr

@Bettina

bin ganz bei Lotte! Ihr habt doch eine BV und einen Suchtbeauftragten! lebt Eure BV!!!!

K
Kölner

30.08.2011 um 21:50 Uhr

@Bettina Völlig falsch verstandener Ehrgeiz!

@all Wenn Ihr das anders seht oder handhabt als das, was ich von mir gab, dann ist das wohl richtiger. ;-)

P
polybär

30.08.2011 um 21:57 Uhr

@bettina, ohne das ich weis was du arbeitest, ich war lange in der pflege und habe diese kollegen nachause gesendet. weil ich es nicht verantworten konnte das die angetrunken, menschen versorgen oder aber mit hilfsmittel um gehen. natürlich gab das entsprechende reagtionen vom arbeitgeber ( schon wegen der fehlzeiten) ALLERDINGS muss auch gesagt werden, das wer offensichtliche kollegen die nicht arbeitsfähig sind weiterarbeiten lässt automatisch mit haftet ! das hat nichts mehr mit kollege zu tun, ich finde es von diesen menschen eher unkollegial zu zum dienst zu kommen und andre mit in ihr unglück zu ziehen. auch in meiner aktellen situation, hätte hier keiner verständnisvoll wenn ich angetrunken meinen job machen würde ( ! ) . betriebsräte am wenigsten ... was auch völlig O.K so ist.ich glaube übrigends aus erfahrung kaum mehr daran das einer freiwillig zum suchtbeauftragten geht... was ja teil der problematik ist.

K
keiner

30.08.2011 um 22:13 Uhr

denn ein alkoholisierter Mitarbeiter auf dem Bock stellt für eine erhebliche Gefahr da.

Dann sollte der Arbeitgeber dringend tätig werden (nicht der Betriebsrat), dann klap´s auch mit dem Suchtberater (vorausgesetzt er ist ausreichend geschult). Was sagt der Fachmann dazu?

D
DonJohnson

31.08.2011 um 00:25 Uhr

Oh, rege Diskussion...

Eigentlich wurde ja alles schon gesagt, möchte aber dennoch meinen Senf dazu geben. Wie jeder, der mich hier einiger maßen kennt weiß, habe ich meine BR Seminare bei der IGM gemacht, und gerade das erste, also BR1 fand ich persönlich richtig gut - auch das ist nix neues. Auch da hatten wir dieses Thema und unser Dozent damals vertrat die Meinung, dass man suchtkranken nur helfen kann, indem man sie halt aus dem Betrieb entfernt. Sucht ausleben hört sich doof an, aber er meinte wenn eine Sucht vorliegt wird ihnen nur geholfen, wenn sie ganz unten sind und von sich aus daraus hinaus wollen. Das wollen sie aber nciht, indam man sie deckt. Ergo - ja kündigen und (da lag er wert drauf) einen Fuß in der Tür lassen, dass nach entgiftung und Therapie ein Rückweg möglich ist.

Ich denke so ist das auch einleuchtend und sowas kann und sollte man in eine BV die das regelt mit aufnehmen. Mit ein wenig Verhandlungsgeschick sollte das möglich sein bedenkt man doch die immer vorhandene soziale Verantwortung der AG´s...

Aber mal im Ernst, helfen kann durch decken wohl kein BR und macht sich wenn sogar selbst damit kaputt. Wir können nciht jedem helfen und erst Recht keine Krankheiten heilen. Dafür sind wir auch nciht gewählt worden...

Ob man die BV die dort vorhanden ist leben sollte, liebe Paula, dass kann ich von hier aus nicht sagen, da ich nicht weiß, wie sie lautet, ein solcher Vorschlag könnte also sehr sehr mutig sein...

Aber sei es drum... mehr wollte ich dazu eigentlich nciht loswerden, nur noch mal zu bedenken geben wie Vorgesetzte und der Chef eigentlich handeln müßten... aber auch das ist ein etwas anderes Thema...

B
blackjack

31.08.2011 um 01:15 Uhr

, mann kann sagen; Alkohol, die Ursache und Lösung aller Probleme. Wenn man seine Sucht nicht erkennt, muß man eben so tief fallen, bis man sie erkennt.

K
Kölner

31.08.2011 um 01:27 Uhr

@blackjack Nene, das ist ein Satz, der aus der Steinzeit der Therapie Alkoholkranker stammt und keinerlei Wahrheit mehr hat. Eigentlich sollte es heißen...'Der Alki ist bereit fast alles für den Alkohol aufzugeben, bis auf die Basis seines Trinkens: Den Job mit dem er das Trinken bezahlen kann. Da ist der Ansatz und eigentlich müsste man vielen Betrieben das Sozialrecht um die Ohren hauen, weil sie die Lösung oft nur in der Entlassung eines Suchtkranken sehen. Eigentlich liegt im Betrieb die Chance zur Rettung - wenn die Grundvoraussetzungen geschaffen sind.

D
DonJohnson

31.08.2011 um 01:35 Uhr

Kölner aber ist es nicht in etwa das was ich schwieb wegen dem Fuß in der Tür lassen? Ich versteh nciht was du mit den Grundvoraussetzungen meinst... ganz ehrlich

K
Kölner

31.08.2011 um 01:38 Uhr

@DJ Ich bezog mich auf blackjack...

D
DonJohnson

31.08.2011 um 01:43 Uhr

schon klar, bin ja nicht betunken ;-) *Der Alki ist bereit fast alles für den Alkohol aufzugeben, bis auf die Basis seines Trinkens: Den Job mit dem er das Trinken bezahlen kann. *

weil sie die Lösung oft nur in der Entlassung eines Suchtkranken sehen. Eigentlich liegt im Betrieb die Chance zur Rettung - wenn die Grundvoraussetzungen geschaffen sind.

das habe ich nciht verstanden, weil eigentlich, wie gesagt, kann man einem Suchtkranken doch nur vor Augen halten was genau das bedeutet, ergo muß man dem Suchtkranken doch zeigen, dass seine Sucht konsequenzen hat, nur damit hilft man ihm letztendlich - so dachte ich zumindest...

K
Kölner

31.08.2011 um 01:54 Uhr

@DJ Zauberwörter: BV mit Stufenplan und ernsthafte, betriebliche Suchtkrankenhilfe - dann klappts auch mit dem Alki.

D
DonJohnson

31.08.2011 um 02:02 Uhr

ok, werde morgen - äh heute mal drüber sinnieren - nu muß ich aber ins Bett :-D

R
rtjum

31.08.2011 um 09:42 Uhr

dj und kölner, ich glaube ihr habt beide irgendwie Recht, es kommt da viel auf die jeweilige Person an. Unser Suchtberater ist trockener Alkoholiker, er wurde entlassen aber mit dem Fuß in der Tür, er sagt das war gie einzige Möglichkeit ihm zu helfen. Unser Seminarleiter ebenfalls tockener Alki sagt dasselbe, ein Bekannter von mir wurde nicht entlassen ist auch trocken und seinem AG total dankbar das er nicht entlassen wurde. Wichtig finde ich aber auf jeden Fall die BV mit Stufenplan (sind wir für uns gerade am erstellen)

B
barevi

31.08.2011 um 12:36 Uhr

Hallo Bettina, hier meine Email: Barbara.Ast@Lramsp.de

Wenn du (noch) magst, melde Dich einfach...

VG barevi

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