Wiedereingliederung - was tun?
Ich bin seit 18 Monaten krank. So langsam wird`s wieder besser. Mein arzt sagt, ich könne wieder Vollzeit arbeiten, allerdings kein Akkord, keine Nachtschicht und nur leichte bis mittelschwere Arbeiten. Mein Chef sagt, solche Arbeit hat er nicht für mich (hat er aber doch, ich kenne den Betrieb) und könne mich nicht weiterbeschäftigen. Kündigen will er aber nicht, weil er sonst eine Abfindung bezahlen müsste. Tolle Situation: Arbeitsamt sagt "geh arbeiten", Arbeitgeber sagt "bleib mir blos weg" und Krankenkasse sagt "Mach was du willst, aber Kohle gibts keine mehr". Ich will wieder arbeiten!!! Was soll ich tun??
Community-Antworten (10)
07.09.2009 um 11:22 Uhr
was sagt den der BR dazu?
07.09.2009 um 11:32 Uhr
NIX! Die haben keine Ahnung....
07.09.2009 um 12:02 Uhr
@ Fiero
"solche Arbeit hat er nicht für mich" Krankenkasse sagt "Mach was du willst, aber Kohle gibts keine mehr" "was sagt den der BR dazu?=Die haben keine Ahnung....
Du muss für Anfang zuerst akzeptieren das die andere auch etwas wissen und nicht nur du. "Kündigen will er aber nicht, weil er sonst eine Abfindung bezahlen müsste." Woher hast du diese Weisseit? Bei Arbeitnehmern herrscht vielfach die Vorstellung, dass bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber - insbesondere bei einer betriebsbedingten Kündigung - regelmäßig eine Abfindung zu zahlen wäre. Das ist jedoch nicht der Fall: Wenn ein Arbeitgeber eine rechtmäßige Kündigung ausspricht, braucht er grundsätzlich keine Abfindung zu zahlen!
Mit solche Vorstelung,keine macht was und weis etwas nur ich habe recht, kommst du nicht weiter.
07.09.2009 um 12:19 Uhr
@tiktak Danke für deine "aufbauenden" Worte. Habe nie behauptet, dass keiner was weis, und nur ich recht habe... Aber keiner will mich. Und das, weil ich nicht mehr so kann wie früher. Ich werde hin und hergeschoben, weil keiner Bock auf Kosten hat, die nunmal entstehen, wenn einer schwer erkrankt und nicht verhungern will. Ich darf ja nicht mehr arbeiten, obwohl ich das möchte. Und nur weil ich halt keine 100% mehr schaffe. Ist das der Sozialstaat Deutschland, wo du nach 37!! Jahren Schicht und Akkord entsorgt wirst. Keiner hilft, jeder labert nur rum und schiebt alles auf die Anderen. Und wenn man sich dann in seiner Verzweiflung an ein Forum wendet, bekommt man auch noch gesagt: "SELBER SCHULD"
07.09.2009 um 12:43 Uhr
@Fiero in deiner Situation würde ich Beratung bei einem RA für Arbeits- und Sozialrecht suchen; falls du GEW Mitglied bist, dann frag dort nach; eurem BR kannst du ein Armutszeugnis ausstellen, wenn alles so ist, wie du schilderst;
07.09.2009 um 12:54 Uhr
@Fiero
1.) deine Arbeitskraft dem AG anbieten (das hast du ja schon getan), das ganze aber noch mal schriftlich fixieren und von der PA bestätigen lassen. 2.) BR über die Situation informieren und ihn auffordern, in deinem Sinne tätig zu werden (wenn du Arbeitsplätze kennst, die für Dich geeignet währen, sollte sie auch der BR kennen) 3.) mal mit deinem behandelnden Arzt Überlegungen anstellen, ob und wie deine Intregation in das Arbeitsleben von statten gehen soll, Stichwort "Hamburger Modell" 4.) die unter 3. gemeinsam zwischen Dir und deinem Arzt festgelegten Möglichkeiten in einem Gespräch mit deinem AG zu erörtern, wenn ihr einen "Betriebsarzt" habt, diesen vorab darüber informieren und um Unterstützung bitten.
Sollte dieses alles nicht möglich sein, dann halt dich an den Rat vom "Pfälzer", als Unterstützung für das in 1-4 genannte Verfahren ist auch der Rat von "Pfälzer" zu empfehlen.
Mehr kann ich "aus der Ferne" ohne die genauen Hintergründe zu kennen nicht sagen...
07.09.2009 um 18:47 Uhr
fiero ergänzend zu Pfälzers und galaxys WOHLTUENDER Antwort solltest Du mit Deinem Arzt evtl. mal klären, ob Du eine Schwerbehinderung beantragen solltest.
Weiterhin müßte Euer BR und die Schwerbehindertenvertretung eigentlich folgendes wissen:
Der Gesetzgeber fordert die Unternehmen im § 84 Abs. 2 SGB IX auf, für Mitarbeiter, die länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement einzuführen. Dazu gehören alle Maßnahmen, die dazu dienen Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderung dauerhaft an einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement gilt nicht nur für schwerbehinderte Arbeitnehmer, sondern für alle Beschäftigten.
Und hier solltest Du auch noch mal reinschauen und das ggf. Deinem BR zeigen!
Du mußt den Link kopieren und dann einfügen, er funktioniert nicht direkt.
Ich wünsche Dir alles Gute ;-))
tiktak Dir bleibt zu wünschen, dass Deine Gesundheitsuhr noch lange im richtigen Takt läuft und nicht irgendwann einfach stehen bleibt. ;-(((
08.09.2009 um 09:34 Uhr
Danke euch allen, werde weiter um meine Zukunft kämpfen.
08.09.2009 um 14:03 Uhr
Hallo,
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Setze dich mit dem BR-Vorsitzenden in Verbindung ( verlange ein persönliches Treffen) Er wird wissen welche stellen im Betrieb frei sind. (Der AG wird keinen MA kündigen nur um dir eine " leichtere" Stelle zu schaffen- die Stelle müsste also frei sein um dem BR handlungsmöglichkeiten zu geben).
-
Setze dich mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit bitten sie oft Umschulungen an und tragen die Kosten. Vielleicht kann dein AG eine Umschulung vorschlagen wo er dich dann weiterbeschäftigen könnte. ( Alles bezahlt die BG). Sich bei der Gewerkschaft zu informieren kann auch nicht schaden.
08.09.2009 um 18:36 Uhr
Rosalie (Der AG wird keinen MA kündigen nur um dir eine " leichtere" Stelle zu schaffen- die Stelle müsste also frei sein um dem BR handlungsmöglichkeiten zu geben). Für mich geht aus der Frage nicht hervor, das fiego das erwartet! Es könnte auch die Möglichkeit bestehen, fiegos Arbeitsplatz leidensgerecht umzugestalten!
*Setze dich mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit bitten sie oft Umschulungen an und tragen die Kosten. Vielleicht kann dein AG eine Umschulung vorschlagen wo er dich dann weiterbeschäftigen könnte. ( Alles bezahlt die BG). Diese Aussagen halte ich für sehr gewagt, zumindest solange die Krankheit nicht als berufsbedingt anerkannt ist!
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