Erstellt am 28.01.2021 um 19:40 Uhr von Kratzbürste
Ein AN kann ein BEM- Gespräch immer ablehnen. Er sollte es aber gut überlegen. Immerhin bietet der AG ja eine Hilfestellung an, nach längerer Krankheit wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Er sollte sich gut beraten lassen.
Erstellt am 28.01.2021 um 21:20 Uhr von BRHamburg
Keine größeren als wenn er aus anderen Gründen ein BRM Gespräch ablehnt.
Erstellt am 28.01.2021 um 22:50 Uhr von ganther
über jedes abgelehnte BEM freut sich der (böse) AG....egal aus welchem Grund
Erstellt am 28.01.2021 um 23:27 Uhr von celestro
@Hillenhagen
In Deinem Post steht nichts davon, das der Kollege krank war. Hast Du das nur weg gelassen, weil ein BEM ja keinen Sinn machen würde und Du Dir das deshalb gespart hast?
Erstellt am 29.01.2021 um 07:49 Uhr von UdoWoe
Die gleiche Frage, wie celestro sie gestellt hat, wollte ich auch stellen.
War der Kollege in den letzten 12 Monate (nicht Kalenderjahr !!) mehr als 6 Wochen krank? Wenn er, so wie du schreibst, seine Arbeit erledigt, sehe ich keinen Sinn in einem BEM.
Und wie alle anderen schon geschrieben haben, der MA kann ein BEM ablehnen. Nur wenn der, wie ganther schreibt, der (böse) AG ihn los werden will, freut sich der AG über ein abgelehntes BEM-Gespräch.
Aber der BR muss ja einer Kündigung zustimmen und es gibt immer noch die Arbeitsgerichte.
Erstellt am 29.01.2021 um 08:40 Uhr von rtjum
"Aber der BR muss ja einer Kündigung zustimmen"
Das lieber Udo ist so nicht korrekt!
Weder muss der BR einer Kündigung zustimmen im Sinne von "er darf nur diese Entscheidung treffen", noch im Sinne von "wenn der BR nicht zustimmt darf der AG nicht kündigen!" Es kann natürlich sein, dass das bei Euch in einer BV so geregelt wurde.
Erstellt am 29.01.2021 um 08:47 Uhr von seehas
Vorausgesetzt der MA hat die sechs Wochen Krankheit in den letzten 12 Monaten erreicht oder überschritten und angenommen, das war vielleicht nicht das erste Mal, dann kann es durchaus sein, dass der AG mit dem Gedanken spielt sich aus gesundheitlichen Gründen von dem MA zu trennen. Wenn der AG nicht versucht hat über ein BEM die Möglichkeiten der weiteren Beschäftigung unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen des AN auszuloten, dann tut er sich bei einer krankheitsbedingten Kündigung schwer. Jedes Arbeitsgericht will bei einer krankheitsbedingten Kündigung wissen, ob die anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Verweigert der MA die Teilnahme am BEM, dann hat der AG versucht dem MA entgegenzukommen. Da der AG den MA nicht zwingen kann mitzumachen ist das Arbeitsgericht in der Regel auch mit dem vergeblichen versuch zufrieden.
Erstellt am 29.01.2021 um 10:10 Uhr von celestro
@seehas
Der AG wird aber vermutlich kein Gericht finden, das einer Kündigung entspricht, wenn der AN ganz normal arbeiten geht (also in keiner Weise eingeschränkt ist).
Erstellt am 29.01.2021 um 10:31 Uhr von ganther
Frage ist, was du meinst: "also in keiner Weise eingeschränkt ist"? Wenn ich mir die Rechtsprechung zur krankheitsbedingten Kündigung mit Gesundheitsprognose und Co anschaue, dann hat man schon den Eindruck, dass es hier keiner besonders hoher Hürden bedarf. Finde RA Hensche hier immer wieder recht gut im Überblick:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html#tocitem4
Erstellt am 29.01.2021 um 11:10 Uhr von seehas
@celestro: Wenn es keine Einschränkungen gibt wird es auch kein BEM geben