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BEM Mitarbeiter

H
Hillenhagen
Jan 2021 bearbeitet

wir haben da eine Rechtliche Frage,

Mitarbeiter XY arbeitet ganz normal unter den vom Unternehmen auferlegten Corina Schutzmaßnahmen. Er besucht weiterhin betriebliche Räume und macht seine Arbeit wie bisher auch.

Dieser Mitarbeiter bekommt nun eine Einladung zum BEM Gespräch, lehnt diese Jedoch aus Gründen der Corona Pandemie ab. Die BEM Termine finden in gleichem Maße unter den bekannten Corona Sicherheitskonzepten statt wie auch die Tägliche Arbeit.

Kann dem Mitarbeiter dadurch ein Nachteil entstehen wenn er diese Termine mit dieser Begründung ablehnt?

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Community-Antworten (10)

K
kratzbürste

28.01.2021 um 20:40 Uhr

Ein AN kann ein BEM- Gespräch immer ablehnen. Er sollte es aber gut überlegen. Immerhin bietet der AG ja eine Hilfestellung an, nach längerer Krankheit wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Er sollte sich gut beraten lassen.

B
BRHamburg

28.01.2021 um 22:20 Uhr

Keine größeren als wenn er aus anderen Gründen ein BRM Gespräch ablehnt.

G
ganther

28.01.2021 um 23:50 Uhr

über jedes abgelehnte BEM freut sich der (böse) AG....egal aus welchem Grund

C
celestro

29.01.2021 um 00:27 Uhr

@Hillenhagen

In Deinem Post steht nichts davon, das der Kollege krank war. Hast Du das nur weg gelassen, weil ein BEM ja keinen Sinn machen würde und Du Dir das deshalb gespart hast?

U
UdoWoe

29.01.2021 um 08:49 Uhr

Die gleiche Frage, wie celestro sie gestellt hat, wollte ich auch stellen. War der Kollege in den letzten 12 Monate (nicht Kalenderjahr !!) mehr als 6 Wochen krank? Wenn er, so wie du schreibst, seine Arbeit erledigt, sehe ich keinen Sinn in einem BEM. Und wie alle anderen schon geschrieben haben, der MA kann ein BEM ablehnen. Nur wenn der, wie ganther schreibt, der (böse) AG ihn los werden will, freut sich der AG über ein abgelehntes BEM-Gespräch. Aber der BR muss ja einer Kündigung zustimmen und es gibt immer noch die Arbeitsgerichte.

R
rtjum

29.01.2021 um 09:40 Uhr

"Aber der BR muss ja einer Kündigung zustimmen" Das lieber Udo ist so nicht korrekt! Weder muss der BR einer Kündigung zustimmen im Sinne von "er darf nur diese Entscheidung treffen", noch im Sinne von "wenn der BR nicht zustimmt darf der AG nicht kündigen!" Es kann natürlich sein, dass das bei Euch in einer BV so geregelt wurde.

S
seehas

29.01.2021 um 09:47 Uhr

Vorausgesetzt der MA hat die sechs Wochen Krankheit in den letzten 12 Monaten erreicht oder überschritten und angenommen, das war vielleicht nicht das erste Mal, dann kann es durchaus sein, dass der AG mit dem Gedanken spielt sich aus gesundheitlichen Gründen von dem MA zu trennen. Wenn der AG nicht versucht hat über ein BEM die Möglichkeiten der weiteren Beschäftigung unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen des AN auszuloten, dann tut er sich bei einer krankheitsbedingten Kündigung schwer. Jedes Arbeitsgericht will bei einer krankheitsbedingten Kündigung wissen, ob die anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Verweigert der MA die Teilnahme am BEM, dann hat der AG versucht dem MA entgegenzukommen. Da der AG den MA nicht zwingen kann mitzumachen ist das Arbeitsgericht in der Regel auch mit dem vergeblichen versuch zufrieden.

C
celestro

29.01.2021 um 11:10 Uhr

@seehas

Der AG wird aber vermutlich kein Gericht finden, das einer Kündigung entspricht, wenn der AN ganz normal arbeiten geht (also in keiner Weise eingeschränkt ist).

G
ganther

29.01.2021 um 11:31 Uhr

Frage ist, was du meinst: "also in keiner Weise eingeschränkt ist"? Wenn ich mir die Rechtsprechung zur krankheitsbedingten Kündigung mit Gesundheitsprognose und Co anschaue, dann hat man schon den Eindruck, dass es hier keiner besonders hoher Hürden bedarf. Finde RA Hensche hier immer wieder recht gut im Überblick: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html#tocitem4

S
seehas

29.01.2021 um 12:10 Uhr

@celestro: Wenn es keine Einschränkungen gibt wird es auch kein BEM geben

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