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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kürzung der (freiwilligen) Zulage

P
PapaBR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Bei uns hat es seit 01.07.2011 eine Tarifliche Lohnerhöhung (3%) gegeben.

Daraufhin hat unser AG unseren MA am 19.07.2011 schriftlich mitgeteilt, das er rückwirkend zum 01.07.2011 die "Freiwillige Zulage" um eben diese 3% kürzt.

Für uns als BR ist klar, da es sich um eine "Freiwillige Zulage" handelt und dieses auch in den Arbeitsverträgen so vereinbart ist, das unser AG bei einer Lohnerhöhung auch die "Freiwillige Zulage" dementsprechend wieder kürzen kann.

Uns macht nur die Tatsache, das unser AG dies rückwirkend macht, etwas Kopfzerbrechen.

Also meine Frage: Müsste unser AG dies nicht rechtzeitig (also nicht erst knapp 3 Wochen nach der Lohnerhöhung) bekannt machen?

Zur Info: Unsere MA haben somit nach der Lohnerhöhung (inkl. der Kürzung der "Freiwilligen Zulage") den gleichen/selben Stundenlohn: WO IST DA DIE LOHNERHÖHUNG ???

Danke im Voraus

PapaBR

1.15201

Community-Antworten (1)

K
Kölner

07.08.2011 um 21:54 Uhr

@PapaBR Grundsätzlich geht das und ist in vielen TV sogar ausdrücklich erlaubt (sollte man mal nachschauen).

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