Erstellt am 15.12.2009 um 16:39 Uhr von erwin
@Hadege
Die Mitarbeiterin sollte sich rechtlich beraten lassen, da hier die Vermutung der betrieblichen Übung oder der psoitiven Ergänzung des ArbV besteht, dann dürfte der AG diese nicht einseitig eifach negavit ändern.
Hier findet ihr ein gutes beispiel für betriebliche Übung, an Hand des Weihnachtsgeldes ist aber vergleichbar.