Betriebsrat und Kürzung freiwilliger Zulagen
Eine Mitarbeiterin hat mehrere Jahre hindurch freiwillige ZUlagen erhalten. Jetzt wurden die Zulagen um einen relevanten Betrag gekürzt. Der Betriebsrat wurde davon nicht unterrichtet noch angehört.
Community-Antworten (1)
15.12.2009 um 17:39 Uhr
@Hadege
Die Mitarbeiterin sollte sich rechtlich beraten lassen, da hier die Vermutung der betrieblichen Übung oder der psoitiven Ergänzung des ArbV besteht, dann dürfte der AG diese nicht einseitig eifach negavit ändern.
Hier findet ihr ein gutes beispiel für betriebliche Übung, an Hand des Weihnachtsgeldes ist aber vergleichbar.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Kürzung/Nichtgewährung steuerfreie Inflationsausgleichsprämie
ÄlterMoin Kollegen, habe mich jetzt mehrere Stunden mit dem Thema der Kürzung bzw. kompletter Nichtgewährung der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie befasst. Tatbestand: Arbeitgeber gewährt die s
Zulagen/ BR-Arbeit schutzwürdige Arbeitszeit?
ÄlterHallo Leute, wie können wir hiermit umgehen? Ein Kollege aus unserem Gremium ist im Schichtdienst. Der Dienstregler hat ihn, wegen unserer Sitzung zuvor, aus der Nachtschicht herausgenommen, mit der
Inflationsausgleichsprämie Kürzung wegen Krankheit
ÄlterIst bei einer Zahlung der Inflationsausgleichsprämie im Jahr 2023 eine Kürzung für alle Mitarbeiter die im Jahr 2022 mehr als 3 Tage krank waren zulässig? Die Kürzung war vorher nicht vereinbart und k
Bonuszahlung Entgeltfortzahlungsgesetz
ÄlterMoin Kollegen Bei uns wird ein freiwilliger Bonus (Sondervergütung) ausgezahlt. Die höhe der Auszahlung wird an den Kranktagen gemessen. Dies ist zulässig laut Entgeltfortzahlungsgesetz §4a Wenig