Erstellt am 14.07.2009 um 11:33 Uhr von HarryPopper
Das nennt man Betriebsübung und ist zu kompliziert um hier eine relativ seriöse Meinung abzugeben, dazu fehlen auch einfach zu viele Informationen, wie beispielsweise regelmässige Höhe und Berechnungsgrundlagen der Leistungen! Google mal nach BETRIEBLICHE ÜBUNG. Generell aber, zumindest meiner Meinung nach und wenn hier wirklich eine Betriebsübung vorliegt, kann er diese nicht so kurzfristig wieder einbehalten. Dazu benötigt es, wie die Gewährung bei diesen Prämien, eine wesentlich längere Vorlaufzeit. 6 oder 7 Monate mit Hinweis der Freiwilligkeit dürften da aber m.E. nach viel zu kurz sein.