Abzug einer freiwilligen Zulage bei Urlaubsgeldberechnung.
Hallo liebes Forum, heute habe ich eine etwas komplizierte Frage und hoffe, Ihr könnt mir trotzdem helfen. Unser Arbeitgeber war bis vor 4 Jahren im Arbeitgeberverband. Dann durch Verschmelzung nicht mehr. Es galt der TV IG Metall. Es wurden keine Änderungskündigungen ausgesprochen. Ein Teil unserer Belegschaft erhält bis heute monatlich eine freiwilige Leistungszulage.Diese wurde immer die Berechnung des Urlaubsgelds einbezogen. Beim letzten Weihnachtsgeld stand auf der Gehaltsabrechnung plötzlich "freiwillige Leistung". Dagegen hat sich der BR gewehrt. Nun wurde die "freiwillige Zulage" bei der Berechnung des Urlaubsgeld raußgerechnet. Ohne einen Hinweis, ohne alles. Die Erklärung unserer GL, das hat der BR ja so gewollt. Ist dieser Abzug zulässsig? Monatlich wird die Zulage weiterhin bezahlt. Wer kann uns helfen? Einen schönen Tag Euch allen.
Community-Antworten (1)
14.07.2009 um 13:33 Uhr
Das nennt man Betriebsübung und ist zu kompliziert um hier eine relativ seriöse Meinung abzugeben, dazu fehlen auch einfach zu viele Informationen, wie beispielsweise regelmässige Höhe und Berechnungsgrundlagen der Leistungen! Google mal nach BETRIEBLICHE ÜBUNG. Generell aber, zumindest meiner Meinung nach und wenn hier wirklich eine Betriebsübung vorliegt, kann er diese nicht so kurzfristig wieder einbehalten. Dazu benötigt es, wie die Gewährung bei diesen Prämien, eine wesentlich längere Vorlaufzeit. 6 oder 7 Monate mit Hinweis der Freiwilligkeit dürften da aber m.E. nach viel zu kurz sein.
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