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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung - Freiwillige Zulagen

S
solotele
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, es kommt vor dass der AG bei Neueinstellungen freiwillige Zulagen an ihm bekannte AN großzügig verteilt. Diese Zulagen begründet er nicht. So bleibt der AN in der für ihn vorgesehenen Lohngruppe eingruppiert, verdient aber dann mehr als Kollegen die schon wesentl. länger in der Firma arbeiten. Wird so das Lohnniveau unterminiert u. müssen freiwillige Zulagen bei der Einstellung eigentl. begründet werden? Wir haben einen Haustarif (IGM). Danke

733012

Community-Antworten (12)

G
gironimo

07.08.2017 um 09:32 Uhr

Nein - der AG muss bei der Einstellung die "Nasen"-Zulagen nicht näher begründen. Wenn derartige Zulagen häufiger verteilt werden, steht dahinter aber ein Entgeltgrundsatz und § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG. Ihr könntet mit dem AG über Verteilungsgrundsätze ins Gespräch kommen. Wenn ihr das an der Stelle für richtig haltet. Wir haben uns mehr mit der Frage befasst, was mit diesen Zulagen im Laufe der Beschäftigung geschieht ; also Begrenzung der Anrechenbarkeit und ähnliches.

P
Pjöööng

07.08.2017 um 12:04 Uhr

Auch das häufigere Gewähren solcher Zulagen ist noch lange kein Entgeltgrundsatz. Ein Entgeltgrundsatz wird es erst dann wenn eine Verteilung auf Grund irgendwelcher Kriterien erfolgt.

E
Ernsthaft

07.08.2017 um 12:27 Uhr

Was soll das denn jetzt für eine Antwort sein?

Ob und gegenüber wem er etwas begründen muss oder nicht, hängt natürlich immer vom Einzelfall ab. Freiwillige Zulagen sind aber immer Lohnbestandteile und gehen daher sowohl den Empfangenden wie auch einem BR etwas an und müssen zumindest gegenüber dem BR auch begründet werden.

Gerade weil ein Nasenfaktor hier kein Kriterium sein soll und auch nicht sein kann, und hier auch immer ein kollektiver Bezug vorliegt, ist ein BR in solchen Fällen auch immer beteiligter.

„Wenn derartige Zulagen häufiger verteilt werden, steht dahinter aber ein Entgeltgrundsatz und § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG.“ Das hat auch mit der Häufigkeit auch recht wenig zu tun, sondern ist es auch immer in Einzelfällen.

„Ihr könntet mit dem AG über Verteilungsgrundsätze ins Gespräch kommen.“ Was heißt hier könntet? Betriebsratsarbeit ist keine: ich such mir das jetzt mal aus Veranstaltung, sondern eine Bringschuld zum Wohle aller MA und nicht nur ausgewählter.

P
Pjöööng

07.08.2017 um 12:35 Uhr

Zitat (Ernsthaft): "Freiwillige Zulagen ... müssen zumindest gegenüber dem BR auch begründet werden."

Das kannst Du sicherlich belegen?

Welches sind denn dann ausreichende Begründungen und welche sind nicht ausreichend?

K
kratzbürste

07.08.2017 um 12:38 Uhr

Das ist mir zu kurz gedacht. Die Mitbestimmung ist da, wenn es mehrere Arbeitnehmer betrifft.

Was man in der Br-Arbeit daraus macht, hängt an der betrieblichen Situation. Mit Kreativität kann man viel bewegen.

E
Ernsthaft

07.08.2017 um 12:50 Uhr

„Das kannst Du sicherlich belegen?“ Mit Sicherheit!

Aber warum sollte ich dazu beitragen, dass andere das Lesen verlernen. Oder hast du den Fitting verlegt?

Einmal darüber Nachdenken, bei welchen nicht durch Tarif geregeltem ein BR zu beteiligen ist und welche Auswirkungen auf Bestehendes, auch einzelne Handlungen haben können, könnte auch etwas weiterhelfen.

P
Pjöööng

07.08.2017 um 12:55 Uhr

Ok, also ein klares "Nein" von "Ernsthaft"!

C
Challenger

07.08.2017 um 13:53 Uhr

Vielleicht hilft die Entscheidung weiter :

LAG Köln · Beschluss vom 15. November 2013 · Az. 4 TaBV 61/13

  • Grundsätze zur Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen.- Abgrenzung von individuellen und kollektiven Tatbeständen.
E
Ernsthaft

07.08.2017 um 14:27 Uhr

„Ok, also ein klares "Nein" von "Ernsthaft"!“ Wenn ich zu faul zum Lesen bin oder gar Gefahr liefe, dass mich vielleicht auch entblößende Antworten möglich sind, würde ich vielleicht auch so Antworten.

Wieder einmal Typisch Pjöööng. Erst sinnfrei den Hals aufmachen und dann den geforderten Pöter verstecken.

P
Pjöööng

07.08.2017 um 14:51 Uhr

"Ernsthaft", Du warst es doch der hier einfach eine Behauptung aufgestellt hat. Außerhalb von Esoterik, Religion und Verschwörungstheorien ist es üblich dass derjenige der eine Behauptung aufstellt, diese ggf. auch belegen können sollte. Ein allgemeiner Verweis auf Fitting oder Däubler ist dafür nicht ausreichend.Insbesondere nicht, wenn wie hier, die Behauptung von jemandem aufgestellt wurde der immer wieder durch phantasiereiche Interpretationen der deutschen Rechtslandschaft aufgefallen ist.

E
Ernsthaft

07.08.2017 um 15:48 Uhr

Genau! "Auch das häufigere Gewähren solcher Zulagen ist noch lange kein Entgeltgrundsatz. Ein Entgeltgrundsatz wird es erst dann wenn eine Verteilung auf Grund irgendwelcher Kriterien erfolgt."

Das ist natürlich keine Behauptung, sondern da von Pjöööng kommend, eine feststehende Größe.

Bist nicht du derjenige, der hier sonst als Erster mit dem Fitting kommt. Warum liest du ihn dann nicht vorher, bevor du hier so einen Unsinn zum Besten gibst. Wäre das der Fall gewesen, hätten wir uns das hier auch ersparen können.

Und das ich anscheinend eine fantasiereiche Interpretationsgabe der deutschen Rechtslandschaft mein Eigen nennen darf, finden auch mein AG und seine Rechtsverdreher nicht unbedingt gut. Meine lieben von mir Vertretenen abhängig beschäftigten dafür um so besser. Und da sie bisher sehr erfolgreich war, hoffe ich auch, dass sie mir so schnell nicht verlustig geht.

Denn eines sollte man auch nicht vergessen. Wer keine Fantasie hat, hat eine Grenze, an der alles für ihn endet. Erst die Fantasie versetzt einen in die Lage, sich vorzustellen, was danach kommen könnte.

Und wenn man dann noch zu der Erkenntnis gelangt, dass ein Arbeitsrecht und sich daraus ergebende Entscheidungen auf logischen Bausteinen basieren, kann es nur von Vorteil sein, wenn einem die Fantasie die Wege dorthin aufzeigt.

Dass deine Landkarten hier etwas unkenntlich geworden zu sein scheinen, solltest du aber nicht anderen anlasten. Ich kann mich hier noch gut an Zeiten erinnern, wo diese doch etwas lesbarer gewesen sein müssen.

Was ich aber in den Beiträgen der letzten zwei drei Wochen hier von dir am Stück (wegen Abwesenheit nachgeholt) lesen musste, gibt einem doch zu denken. Neben Halbwahrheiten ungereimten und auch komplett daneben liegendem, war fast alles darunter, was einem zu Kommentaren verleiten könnte.

Da mir aber neben einem umfangreichen Vermögen auch die Zeit fehlt, schließlich haben zuerst meine Mitstreiter ein Anrecht auf meine Fantasie, muss ich es leider so hinnehmen und unkommentiert stehen lassen. Aber keine Angst, es kommen auch wieder andere Zeiten.

N
nelchen

07.08.2017 um 17:27 Uhr

Aha! Und wie genau helfen die letzten 3 Antworten dem Fragesteller bei der Beantwortung seiner Frage weiter?

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