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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kürzung Funktionsbezogenen Zulage

H
halxx
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in unserem Betrieb gibt eine Büroleiterin freiwillig ihre Leitungsfunktion ab (sie selbst hat darum gebeten). Die Leitungsfunktion ist mit einer Zulage verbunden. Frage: Ist es rechtens, wenn sie nach Abgabe der Funktion auch weniger Gehalt bekommt, also diese Zulage verliert oder muss sie weiter dieselben Bezüge bekommen, auch wenn sie künftig nur noch als einfache Bürokraft tätig ist? Uns als BR liegt eine entsprechende Anfrage der AN vor.

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Community-Antworten (5)

T
Tulpe

27.10.2016 um 12:50 Uhr

Die Zulage erhält Sie doch für die Leitung? keine Leitung keine Zulage.

MfG

V
Valentina

27.10.2016 um 12:59 Uhr

Das sehe ich ganz genauso. Wenn ich keine Verantwortung mehr habe, wieso sollte ich dann die Zulage noch bekommen? Anders ist es, wenn man auf Grund von Umstrukturierungen versetzt wird, weil z.B. die Leiterstelle abgeschafft wird. Aber bei einem FREIWILLIGEN Rücktritt sehe ich keine Veranlassung, die Zulage weiter zu bezahlen und wäre auch unfair den anderen Bürokräften gegenüber.

H
halxx

27.10.2016 um 13:22 Uhr

War auch unsere Intention. Jedoch hatten wir vor längerer Zeit (noch anderer BR) einen Fall, wo ein ehemaliger Vertriebsleiter sein Gehalt weiter bekommen hat, weil er aus gesundheitlichen Gründen um eine Versetzung auf einen "ruhigeren" Posten in der EDV gebeten hatte. Obwohl er die Leitungsfunktion nicht mehr hatte, bekam er auf dem neuen Posten weiter sein altes Gehalt- deutlich höher als das der Kollegen. Er hatte zwar schwerwiegendere Gesundheitsprobleme, als die Kollegin jetzt, aber letztendlich hat auch er um die Rückstufung gebeten. Ist also das Unterscheidungsmerkmal die "Beeinflussbarkeit"? Also ob man sich für die Abgabe der Funktion entscheidet oder es entschieden wird (durch Gesundheit oder AG), ob man seine Bezüge weiter bekommt?

V
Valentina

27.10.2016 um 13:34 Uhr

@halxx: Da würde ich sagen in Ihrem Fall war der AG großzügig oder der AN hatte ein entsprechendes Attest (Schwerbehinderung?) - da kenne ich mich jetzt wieder nicht aus. Aber in einem regulären Fall: AN will niedrigeren Posten gibt es keine Rechtsgrundlage für ein weiterhin erhöhtes Gehalt.

G
gironimo

27.10.2016 um 14:25 Uhr

Einen Anspruch sehe ich auch nicht. Aber man kann es ja mal mit Gleichbehandlung unter dem Aspekt der Gleichstellung von Mann und Frau versuchen. Fragen kostet nichts.

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