Hallo,

in unserem Betrieb gibt eine Büroleiterin freiwillig ihre Leitungsfunktion ab (sie selbst hat darum gebeten). Die Leitungsfunktion ist mit einer Zulage verbunden.
Frage: Ist es rechtens, wenn sie nach Abgabe der Funktion auch weniger Gehalt bekommt, also diese Zulage verliert oder muss sie weiter dieselben Bezüge bekommen, auch wenn sie künftig nur noch als einfache Bürokraft tätig ist?
Uns als BR liegt eine entsprechende Anfrage der AN vor.