Erstellt am 27.10.2016 um 10:50 Uhr von Tulpe
Die Zulage erhält Sie doch für die Leitung? keine Leitung keine Zulage.
MfG
Erstellt am 27.10.2016 um 10:59 Uhr von Valentina
Das sehe ich ganz genauso. Wenn ich keine Verantwortung mehr habe, wieso sollte ich dann die Zulage noch bekommen? Anders ist es, wenn man auf Grund von Umstrukturierungen versetzt wird, weil z.B. die Leiterstelle abgeschafft wird. Aber bei einem FREIWILLIGEN Rücktritt sehe ich keine Veranlassung, die Zulage weiter zu bezahlen und wäre auch unfair den anderen Bürokräften gegenüber.
Erstellt am 27.10.2016 um 11:22 Uhr von halxx
War auch unsere Intention. Jedoch hatten wir vor längerer Zeit (noch anderer BR) einen Fall, wo ein ehemaliger Vertriebsleiter sein Gehalt weiter bekommen hat, weil er aus gesundheitlichen Gründen um eine Versetzung auf einen "ruhigeren" Posten in der EDV gebeten hatte. Obwohl er die Leitungsfunktion nicht mehr hatte, bekam er auf dem neuen Posten weiter sein altes Gehalt- deutlich höher als das der Kollegen. Er hatte zwar schwerwiegendere Gesundheitsprobleme, als die Kollegin jetzt, aber letztendlich hat auch er um die Rückstufung gebeten.
Ist also das Unterscheidungsmerkmal die "Beeinflussbarkeit"? Also ob man sich für die Abgabe der Funktion entscheidet oder es entschieden wird (durch Gesundheit oder AG), ob man seine Bezüge weiter bekommt?
Erstellt am 27.10.2016 um 11:34 Uhr von Valentina
@halxx: Da würde ich sagen in Ihrem Fall war der AG großzügig oder der AN hatte ein entsprechendes Attest (Schwerbehinderung?) - da kenne ich mich jetzt wieder nicht aus.
Aber in einem regulären Fall: AN will niedrigeren Posten gibt es keine Rechtsgrundlage für ein weiterhin erhöhtes Gehalt.
Erstellt am 27.10.2016 um 12:25 Uhr von gironimo
Einen Anspruch sehe ich auch nicht. Aber man kann es ja mal mit Gleichbehandlung unter dem Aspekt der Gleichstellung von Mann und Frau versuchen. Fragen kostet nichts.