Anrechnung Leistungszulage auf freiwillige Zulage
Kann mit jemand bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen?
Die Firma ist nach IG Metall Bayern Tarif organisiert. Es wurde aber noch nicht auf ERA umgestellt.
Bei einem Mitarbeiter wurde vor Jahren das Gehalt nach unten "angepasst". In diesem Zuge erhielt er eine freiwillige Zulage, auf welche zukünftige tarifliche Erhöhungen angerechnet werden. Der Mitarbeiter hat die Änderung damals unterschrieben.
Seitdem wurden alle Tariflichen Erhöhungen seitens der IG Metall mit der freiwilligen Zulage verrechnet. Dies sollte ja soweit in Ordnung sein. Oder hat hier von euch schon jemand Bedenken?
Nun hat der Mitarbeiter aber vor einem Jahr von seinem Vorgesetzten eine wesentlich bessere Leistungsbeurteilung bekommen. Dadurch bekäme der Mitarbeiter nun 2 Prozent mehr Leistungszulage. Der Arbeitgeber verrechnet diese 2 Prozent mehr nun aber auch mit der freiwilligen Zulage.
Nun meine Frage. Ist es zulässig, dass auch die Leistungszulage, welche anhand eines Punktesystems erfolgte mit der freiwilligen Zulage verrechnet wird? oder kann der Mitarbeiter die nicht gezahlte Erhöhung der Leistungszulage nachwirkend einfordern.
Vielen Dank für euere Antworten
Community-Antworten (3)
15.03.2023 um 10:45 Uhr
So spezielle Fragen stellt man am Besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
15.03.2023 um 12:39 Uhr
Oder man fragt die Gewerkschaft. Wenn er was einfordern will, muss er schnell sein, da in Tarifverträgen die Verjährungsfrist für Nachforderungen häufig auf 3 Monate gesetzt ist.
16.03.2023 um 09:41 Uhr
Wir haben seit Jahren ERA im Unternehmen - und die Leistungszulage ist bei uns per BV auf 6% für alle fixiert, um den "Nasenfaktor" auszuhebeln.
Die freiwillige Zulage kann mit tariflichen Erhöhungen verrechnet werden. Die Leistungszulage hingegen nicht. Gedankenspiel: was geschieht, wenn die Leistungszulage wieder sinkt?
Ich würde eine kurzfristige Rechtsberatung bei der Gewerkschaft dazu ans Herz legen.
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