ich verlasse meine Firma zum September.
Ich habe über 100 Überstunden auf dem Zeitkonto.
Zur Behandlung der Überstunden gibt es eine BV in der nur steht das überstunden bis 100 dort einfliessen und ab der 101 sten Stunde diese mit Überstunden Prozenten ausgezahlt werden.
Wie die Stunden im Fall des Ausscheidens des Mitarbeiters behandelt werden wird dort aus gelassen.
Nun habe ich bereits mehr Urlaubstage genommen als ich theoretisch angesammelt habe.
Mein Abteilungsleiter meinte die würden wohl mit meinem Guthaben im Stundenkonto verrechnet....

Ist das rechtens da es keine Regelung im BV gibt die dies regelt??
Wenn möglich Urteile oder gesetze Falls vorhanden

Danke im vorraus
Brentan