Erstellt am 26.02.2007 um 01:17 Uhr von birwein
Hallo nochmal,
habe eine gute Seite im Internet gefunden, danke an das Forum, die den Link eingestellt haben.
www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.html
Lieb Grüße Birwein
Erstellt am 26.02.2007 um 07:45 Uhr von pit47
Hallo birwein,
ich habe gerade in der Soli-Debatte folgendes gefunden:
Urlaub im Vorgriff auf das nächste Jahr ist ebenso unzulässig wie im Vorjahr zuviel gewährte Freizeit auf den Urlaub des nächsten Jahres zu verrechnen.
Urteil: BAG vom 11 Juli 2006 - 9 AZR 535/05
Erstellt am 26.02.2007 um 18:07 Uhr von birwein
super, vielen Dank und noch einen schönen Abend