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zuviel gewährter Urlaub in 2006 mit dem aus 2007 verrechnen?

B
birwein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, unseren MA wurde in 2006 zuviel Urlaub genehmigt. Darf der AG den zuviel genommen Urlaub mit dem aus 2007 verrechnen? Wenn nicht, auf was kann ich mich berufen?. Liebe Grüße birwein

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Community-Antworten (3)

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birwein

26.02.2007 um 02:17 Uhr

Hallo nochmal, habe eine gute Seite im Internet gefunden, danke an das Forum, die den Link eingestellt haben. www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.html Lieb Grüße Birwein

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pit47

26.02.2007 um 08:45 Uhr

Hallo birwein, ich habe gerade in der Soli-Debatte folgendes gefunden: Urlaub im Vorgriff auf das nächste Jahr ist ebenso unzulässig wie im Vorjahr zuviel gewährte Freizeit auf den Urlaub des nächsten Jahres zu verrechnen. Urteil: BAG vom 11 Juli 2006 - 9 AZR 535/05

B
birwein

26.02.2007 um 19:07 Uhr

super, vielen Dank und noch einen schönen Abend

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