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Lohnkürzung

F
FTÜfighters
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

kurze Frage: Ein Mitarbeiter kann aufgrund eines Bandscheibenvorfalls, seine aktuelle Tätigkeit nicht mehr ausüben und hat innerhalb des Betriebes nun eine andere Tätigkeit bekommen. Mit der letzten Gehaltsabrechnung, wurden Ihm ca. 300€ Brutto weniger überwiesen. Ist es rechtens, dass eine im Vorfeld erfolgte Lohnerhöhung (die im übrigen über den Zeitraum von 10 Jahren erfolgte) aufgrund der Erkrankung wieder aberkannt wird?

Danke mal im voraus..

1.39505

Community-Antworten (5)

G
Gustl

02.08.2011 um 16:40 Uhr

Hallo FTÜfighters,

wenn der Mitarbeiter die 300€ mehr im Rahmen einer Prämie, z.B. für Akkordarbeit oä., bekommen hat, was ihm bei der neuen Tätigkeit nicht zusteht, so ist dies rechtens. Es darf ihm vom Basis- oder Grundlohn nichts abgezogen werden.

Gruß, Gustl.

R
rkoch

02.08.2011 um 16:50 Uhr

Jaein....

Das hängt von den Umständen ab. Grundsätzlich sind "Versetzungen" im eigentlichen Sinne, d.h. Kraft Weisungsrecht des AG, nur innerhalb vertraglich vereinbarter Regeln, i.d.R. nur in horizontaler Richtung, d.h. bei gleichen finanziellen Grundbedingungen möglich.

Eine Versetzung mit derartiger Tragweite das sich wesentliche Vertragsbestandteile, wie der vereinbarte Lohn, ändern bedarf i.d.R. einer Änderungskündigung oder einer entsprechenden einvernehmlichen Vertragsänderung (was z.B. auch ohne entsprechende Erklärung bei Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit obligatorisch ist).

Im Geltungsbereich eines Tarifvertrages oder einer vergleichbaren Vergütungsregelung ist, bei entsprechend ausgestalteter einzelvertraglicher Versetzungsregelung, aber u.U. auch ohne Änderungskündigung oder einvernehmlicher Vertragsänderung eine Versetzung in einen Tätigkeitsbereich mit abweichender (auch geringerer) Vergütung möglich.

Dazu kommt noch das variable (z.B. leistungsabhängige) Lohnbestandteile (z.B. Akkord) den beobachteten Effekt haben können, selbst bei horizontaler Versetzung. Evtl. könnte die Differenz auch von weggefallenen freiwilligen Zulagen herrühren.

Der AN sollte sich vom AG die Zusammensetzung seines Lohnes erleutern lassen.

So weit der Kollege wegen des Bandscheibenvorfalls allerdings tatsächlich seine aktuelle Tätigkeit gar nicht mehr ausüben kann, wäre eine personenbedingte Änderungskündigung aber wahrscheinlich eh statthaft gewesen, so weit ein horizontaler Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stand.

Auf jeden Fall a) war ein evtl. existierender BV bei der Versetzung/Umgruppierung zu beteiligen b) kann der AN versuchen die Versetzung rückgängig machen zu lassen (so weit das Sinn macht) wenn er sich über die finanziellen Folgen nicht im klaren war.

F
FTÜfighters

02.08.2011 um 16:55 Uhr

Hallo Gustl,

erst mal danke für die schnelle Antwort. Also wie es aussieht hatte der Mitarbeiter vorher einen sogenannten "Technikerlohn" da er den Batteriedienste an unseren KFZ machte. Da er diesen schweren Teile nun nicht mehr heben kann, hat man Ihm einen Arbeitsplatz als "Platzfahrer" gegeben und Ihm den Stundelohn gekürzt.

Der Kollege hat in den letzten 10 Jahren unregelmäßige Lohnerhöhungen bekommen, die man Ihm nun wieder wegnimmt. Es handelt sich bei den Erhöhungen nicht um freiwillige Zulagen sonder wie gesagt um Lohnanpassungen.

Gruß FTÜfighters

C
charlot

02.08.2011 um 19:37 Uhr

Wenn ein AN vom Technikerarbeitsplatz auf einen Pförtnerarbeitsplatz wechselt ist doch auch verständlich eine Lohneinbuße dabei. Es kommt hier also auf den ArbV und ggf. TV an, also konnte der Ag ggf. auch im Rahmen des Direktionsrecht den AN umsetzen. Was sagt ein TV dazu wenn man auf einen Arbeitsplatz mit weniger Gehalt versetzt wird. Ggf. ist eine Änderungskündigung erforderlich. Aber auch einvernehmliche Vertragsänderung ist denkbar. Dieses auch wenn der AN es vielleicht in der Auswirkung nicht gleich ganz verstanden hat.

Bezahlt wird man i.d.R. nach der Arbeits welche man erbringt.

V
viktor

02.08.2011 um 20:11 Uhr

gibt es einen Betriebsrat? Wurde dieser beteiligt??

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