Erstellt am 02.08.2011 um 14:40 Uhr von Gustl
Hallo FTÜfighters,
wenn der Mitarbeiter die 300€ mehr im Rahmen einer Prämie, z.B. für Akkordarbeit oä., bekommen hat, was ihm bei der neuen Tätigkeit nicht zusteht, so ist dies rechtens.
Es darf ihm vom Basis- oder Grundlohn nichts abgezogen werden.
Gruß, Gustl.
Erstellt am 02.08.2011 um 14:50 Uhr von rkoch
Jaein....
Das hängt von den Umständen ab. Grundsätzlich sind "Versetzungen" im eigentlichen Sinne, d.h. Kraft Weisungsrecht des AG, nur innerhalb vertraglich vereinbarter Regeln, i.d.R. nur in horizontaler Richtung, d.h. bei gleichen finanziellen Grundbedingungen möglich.
Eine Versetzung mit derartiger Tragweite das sich wesentliche Vertragsbestandteile, wie der vereinbarte Lohn, ändern bedarf i.d.R. einer Änderungskündigung oder einer entsprechenden einvernehmlichen Vertragsänderung (was z.B. auch ohne entsprechende Erklärung bei Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit obligatorisch ist).
Im Geltungsbereich eines Tarifvertrages oder einer vergleichbaren Vergütungsregelung ist, bei entsprechend ausgestalteter einzelvertraglicher Versetzungsregelung, aber u.U. auch ohne Änderungskündigung oder einvernehmlicher Vertragsänderung eine Versetzung in einen Tätigkeitsbereich mit abweichender (auch geringerer) Vergütung möglich.
Dazu kommt noch das variable (z.B. leistungsabhängige) Lohnbestandteile (z.B. Akkord) den beobachteten Effekt haben können, selbst bei horizontaler Versetzung. Evtl. könnte die Differenz auch von weggefallenen freiwilligen Zulagen herrühren.
Der AN sollte sich vom AG die Zusammensetzung seines Lohnes erleutern lassen.
So weit der Kollege wegen des Bandscheibenvorfalls allerdings tatsächlich seine aktuelle Tätigkeit gar nicht mehr ausüben kann, wäre eine personenbedingte Änderungskündigung aber wahrscheinlich eh statthaft gewesen, so weit ein horizontaler Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stand.
Auf jeden Fall
a) war ein evtl. existierender BV bei der Versetzung/Umgruppierung zu beteiligen
b) kann der AN versuchen die Versetzung rückgängig machen zu lassen (so weit das Sinn macht) wenn er sich über die finanziellen Folgen nicht im klaren war.
Erstellt am 02.08.2011 um 14:55 Uhr von FTÜfighters
Hallo Gustl,
erst mal danke für die schnelle Antwort. Also wie es aussieht hatte der Mitarbeiter vorher einen sogenannten "Technikerlohn" da er den Batteriedienste an unseren KFZ machte. Da er diesen schweren Teile nun nicht mehr heben kann, hat man Ihm einen Arbeitsplatz als "Platzfahrer" gegeben und Ihm den Stundelohn gekürzt.
Der Kollege hat in den letzten 10 Jahren unregelmäßige Lohnerhöhungen bekommen, die man Ihm nun wieder wegnimmt. Es handelt sich bei den Erhöhungen nicht um freiwillige Zulagen sonder wie gesagt um Lohnanpassungen.
Gruß FTÜfighters
Erstellt am 02.08.2011 um 17:37 Uhr von charlot
Wenn ein AN vom Technikerarbeitsplatz auf einen Pförtnerarbeitsplatz wechselt ist doch auch verständlich eine Lohneinbuße dabei. Es kommt hier also auf den ArbV und ggf. TV an, also konnte der Ag ggf. auch im Rahmen des Direktionsrecht den AN umsetzen. Was sagt ein TV dazu wenn man auf einen Arbeitsplatz mit weniger Gehalt versetzt wird. Ggf. ist eine Änderungskündigung erforderlich. Aber auch einvernehmliche Vertragsänderung ist denkbar. Dieses auch wenn der AN es vielleicht in der Auswirkung nicht gleich ganz verstanden hat.
Bezahlt wird man i.d.R. nach der Arbeits welche man erbringt.
Erstellt am 02.08.2011 um 18:11 Uhr von viktor
gibt es einen Betriebsrat? Wurde dieser beteiligt??