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Lohnkürzung

N
Nordmann
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Thema Lohnkürzung bei einer Versetzung.

Ein Kollege in unserer Firma hat Summe X verdient. Er wurde auf einen neuen Arbeitsplatz im gleichen Betrieb versetzt wo die Kostenstelle höher war und er mehr verdient hat. Sagen wir mal XX. Nun ist er aber nach ca. 1 Jahr wieder auf eine neus Stelle versetzt worden wo er wieder nur X verdient. Ist es Rechtens das der Chef Ihn das Geld wieder kürzen kann/darf??? Ich hoffe das ihr uns helfen könnt. Ich denke wenn er nichts schriftliches hat zb. "auf Grund guter Leistungen wir das Entgeld erhöht" dann hat der Kollege wohl schlechte Karten. MfG

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Community-Antworten (3)

W
Watschenbaum

18.10.2012 um 23:04 Uhr

falls arbeitsvertraglich ein "Recht" auf einseitige Versetzung per Direktionsrecht vereinbart ist, kann sich das nur wirksam auf mindestens "gleichwertige Tätigkeiten" beziehen

Mehrverdienst wäre dabei kein Problem Minderverdienst aber schon

hierbei wäre eine Änderungskündigung nötig, die man entsprechend angreifen könnte

falls der AN sich aber nicht wehrt (konkludent zustimmt) oder sogar noch entsprechende Vertragsveränderungen unterschreibt, hat er in der Tat schlechte Karten

L
Lotte

18.10.2012 um 23:41 Uhr

Nordmann, was bedeutet denn "wo die Kostenstelle höher war und er mehr verdient hat"?

Gab es dort mehr Zulagen?

G
gironimo

19.10.2012 um 11:27 Uhr

auf Grund guter Leistungen wir das Entgeld erhöht<

Wenn der Kollege wenigstens das schriftlich hätte, wäre er ja schon gut dran. Allein der Wehsel von B nach A bedeutet ja nicht, dass er jetzt weniger gute Leistungen erbringt.

Hat der BR denn den Versetzungen so ohne weiteres zugestimmt? (trotz erkennbarer Nachteile für den betroffenen AN)

Hat der Kollege der Versetzung zugestimmt (hätte er nicht > watschenbaum)?

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