Lohnkürzung durch Einsatz neuer Maschine?
Bei uns gibt es folgenden Sachverhalt: wir (also der Betriebsrat) sind hauptsächlich für Zeitungszusteller zuständig. Nur ein paar Verwaltungskräfte, die das hier ja nicht betrifft, fallen auch in unseren Bereich (nur 2 %). Hier geht es um die Verteilung eines Sonntagsblattes. Dort ist seit Einführung immer wieder extra Werbung angefallen, welche als Mitverteilung auch stets bezahlt wurde. Zur Info: in diesem Jahr ist in vielen Bezirken ein Durchschnitt von 8X Werbung im Monat angefallen. Seit Juni ist nun eine neue Maschine im Einsatz, welche die Werbung nun auch noch in die Zeitung steckt, so dass die Werbung nicht mehr bezahlt wird, es aber für die Zeitung auch nicht mehr Geld gibt. Das bedeutet doch einiges an Lohneinbußen. Wir wissen, dass es schon mal einen ähnlichen Fall gab. Dort wurde nach Jahren ein ganzes Anzeigenblatt mit in die Zeitung gesteckt. Ein Austräger hat geklagt und vor Gericht gewonnen. Stillschweigend gab man diesem einen Verteiler ab da an mehr Kilometergeld. Leider gab es damals noch keinen Betriebsrat. Unterlagen darüber werden uns natürlich nicht zur Verfügung gestellt. Wir sind der Meinung, dass dies hier eine unzulässige Lohnkürzung ist, gegen die wir gerne angehen würden oder einfach beratend zur Seite stehen möchten.
Community-Antworten (9)
26.08.2009 um 18:15 Uhr
wieder einmal wäre vielleicht der § 111 BetrVG und die folgenden einen blick wert.......
26.08.2009 um 20:18 Uhr
Aramis Um aufgrund der Schilderung an eine Betriebsänderungen (§111BetrVG) zu denken, da bedarf es schon eine gehörige Portion an Phantasie. Ich würde die Rechte des BR wohl eher aus den §§ 90 BetrVG -Unterrichtungs- und Beratungsrechte- und § 87 Abs.1, Ziffer 10+11 BetrVG -Mitbestimmungsrechte- sowie eventuell § 91 BetrVG -Mitbestimmungsrecht-, herleiten.
Ansonsten müssten die Betroffenen im Rahmen ihres Individualrecht aktiv werden.
26.08.2009 um 22:02 Uhr
der 87 er pkt.10 und 11 könnte (mit phantasie) einschlägig sein der 91 er passt ja wohl mit der höchsten portion phantasie nicht mal der 90 er ist ebenso nutzlos , da die maschine bereits seit juni im einsatz ist
im übrigen braucht man für erfolgreiche br-arbeit immer auch ein gutes stück kreativität und phantasie........
vielleicht kann man die einführung einer neuen maschine als grundlegende änderung der betriebsanlagen betrachten, wer weiß...? vielleicht könnte auch aramis nochmal verdeutlichen, wieso es zu befürchten ist, daß lohneinbußen auftreten, der zusammenhang mit der maschine und den lohneinbußen ist wohl so knapp dargestellt, daß hier nur spekuliert werden kann, vermutlich fallen arbeitstunden weg ?
die situation ist sicher nicht glasklar in zwei drei sätzen zu analysieren und zu lösen...
- Unter Betriebsanlagen im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 4 BetrVG sind nicht nur Anlagen in der Produktion zu verstehen, sondern allgemein solche, die dem arbeitstechnischen Produktions- und Leistungsprozess dienen.
- Nicht nur die Änderung sämtlicher Betriebsanlagen, sondern auch die Änderung einzelner Betriebsanlagen kann unter § 111 Satz 2 Nr. 4 BetrVG fallen, wenn es sich um solche handelt, die in der Gesamtschau von erheblicher Bedeutung für den gesamten Betriebsablauf sind
- Bleibt bei dieser Beurteilung zweifelhaft, ob die genannte Voraussetzung zutrifft, so hat die Zahl der Arbeitnehmer indizielle Bedeutung, die von der Änderung der einzelnen Betriebsanlagen betroffen werden. Dabei kann an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Betriebseinschränkung im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG angeknüpft werden, wonach bei Betrieben mit mehr als 1000 Arbeitnehmern mindestens 5 % der Gesamtbelegschaft betroffen sein müssen.
- Bei der Frage, ob die Änderung der Betriebsanlagen "grundlegend" ist, kommt es entscheidend auf den Grad der technischen Änderung an. Liegt danach eine grundlegende Änderung der Betriebsanlagen vor, so indiziert dies ohne weiteres die Möglichkeit des Entstehens wesentlicher Nachteile für die Belegschaft. Lässt sich aufgrund der Beurteilung der technischen Änderung die Frage einer "grundlegenden" Änderung nicht zweifelsfrei beantworten, so ist nach dem Sinn des § 111 BetrVG auf den Grad der nachteiligen Auswirkungen der Änderung auf die betroffenen Arbeitnehmer abzustellen und zu prüfen, ob sich wesentliche Nachteile für sie ergeben können. BAG vom 26.10.1982 - 1 ABR 11/81
27.08.2009 um 01:04 Uhr
Na, da fühlt sich aber einer auf den Schlips getreten.
27.08.2009 um 09:50 Uhr
Also die Lohneinbußen ergeben sich folgendermaßen: Am Sonntag wird ein Anzeigenblatt verteilt. Pro Stück erhalten die Verteiler 0,05 €. Verteilen Sie zusätzlich noch Extra-Werbung erhalten sie pro Stück 0,02 € (jetzt mal gerundet). Extra-Werbung fällt nur dann an, wenn das Anzeigenbaltt schon mit einer bestimmten Anzahl an Werbung voll ist, also nicht mehr maschinell einsortiert werden kann. Bis Mai diesen Jahres konnten maschinell nur 5 mal Werbung in die Zeitung sortiert werden. Im Durchschnitt hatten die Verteiler bezahlte Extra-Werbung bis Mai 2009 von 8 mal im Monat. Seit Juni ist die neue Maschine im Einsatz, so dass bis zu 10 mal Werbung in die Zeitung maschinell einsortiert werden. Als Folge fällt keine extra zu verteilende Werbung mehr an. Bei einer Tour von etwa 300 Zeitungen sind das im Monat durchschnittlich 48,- € netto weniger (wobei die meisten Verteiler nicht nur eine Tour haben). So dass nochmal zur Erklärung. Es geht mir hier auch stärker um die Individualrechte. Wenn wir jetzt vielleicht auch nur beratend zur Seite stehen können, dann möchten wir doch nicht ohne Antwort oder Lösungsvorschlag da stehen.
27.08.2009 um 09:55 Uhr
Aramis, wie ist die Bezahlung? Stücklohn oder pro Revier Festlohn? Wie sieht es mit einer BV Beilagen aus? Dies wäre eine Möglichkeit über §87 Ziffer 10 betriebliche Lohngestaltung.
sielberpfeil
27.08.2009 um 12:28 Uhr
@aramis : "Es geht mir hier auch stärker um die Individualrechte." das ist der falsche ansatz als BR solltest du immer versuchen, durch kollektivrechtliche ansätze für die mitarbeiter etwas zu erreichen und wenn die problematik zu kompliziert ist, beschließt man die hinzuziehung eines sachverständigen natürlich ist das nicht immer einfach, aber dafür bist du gewählt! gerade bei solchen problemstellungen trennt sich betriebsratsmässig betrachtet die spreu vom weizen, das wöchentliche/monatliche treffen zum kaffeetrinken und debattieren oder die konstruktive br-sitzung, wo die anfallenden aufgaben ernst genommen werden......
individualrechtlich nimmt sich der AN einen anwalt, der wird ihn beraten, das ist jetzt nicht ursächlich aufgabe des BR
im übrigen, was will der AN individualrechtlich einklagen ? wenn keine zusätzliche werbung zu verteilen ist, hat er doch auch keinen anspruch auf die ehemals 0,02€ , wenn dies so arbeitsvertraglich vereinbart ist ? und selbst wenn erfolgsaussichten bestünden,wieviele zeitungszusteller werden wohl klagen, was meinst du?
27.08.2009 um 14:57 Uhr
Damit wir uns hier nicht falsch verstehen: wir nehmen unseren Job schon sehr ernst und gehören ganz bestimmt nicht zur Kaffee-trinkenden-Fraktion!!!!!!!! Wenn das so wäre, dann hätten wir es wesentlich leichter und würden uns nicht dauernd mit unserem AG vor Gericht wieder finden. Aber in diesem Fall sind wir einfach der Meinung, dass wir sehr wahrscheinlich als "Institution Betriebsrat" nicht so viel erreichen können. Es sei denn, Euch fällt hier noch was ein. Dafür ist so ein Forum ja schließlich da: zum Erfahrungsaustausch. Trotzdem sehen wir nicht ein, dass wenn uns jemand "individuell" zu dem Thema befragt, wir trotzdem immer für die Leute da sind. Es ist in diesem Fall ja auch leider so, dass es nicht generell alle Verteiler betrifft, da es ja abhängig vom Bezirk ist. @Sielberpfeil Es gibt keine Betriebsvereinbarung (dafür gibt es uns noch nicht lange genug - die Logistik GmbH wurde neu gegründet, damit die ganzen Verteiler ausgegliedert werden konnten und somit nicht zum "Einzugsgebiet" des Betriebsrates des Verlages gehören). Bezahlt werden alle immer pro Stück.
27.08.2009 um 15:52 Uhr
@Aramis Wenn ihr erst kurz im Amt seit der dringende Rat: Seminare belegen.
Ansonsten wendet euch an die Gewerkschaft. Bei Ver.di Fachbereich 08.
Hier zwei Links zu Zustellerseiten. http://zeitungszusteller.verdi.de/betriebe_aktuell/waz_logistik_hagen http://medien-kunst-industrie-bayern.verdi.de/zeitungszusteller
Vieleicht findest du hier ja einige Anregungen und Tipps.
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