Lohnkürzung durch Änderungskündigung?
Lohn- und Gehaltskürzungen in unterschiedlichster Form, sind schon seit Jahren in den Unternehmen gängige Praxis. Arbeitgeber versuchen auch in Form einer Änderungskündigung, mit einer betriebsbedingten Begründung die Senkung der Lohn- bzw. Lohnnebenkosten zu erreichen. In wie weit muss ein Arbeitnehmer eine Änderungskündigung annehmen, obwohl seine Arbeitsbedingungen sich nicht ändern, nur damit der AG Lohnkosten sparen kann?Ich würde so eine Änderungskündigung nur unter Vorbehalt annehmen und diese auf jeden Fall gerichtlich überprüfen lassen, ob sie sozial gerechtfertigt ist. Wie kann der AG darauf reagieren? Was für Chancen habe ich, mein Einkommen zu sichern?
Community-Antworten (2)
04.08.2006 um 14:11 Uhr
Hallo Frank, habt ihr im Betrieb keinen BR, zu Änderungskündigungen muss dieser vorher angehört werden, oder Tarifvertrag? Als AN gibt es drei Möglichkeiten zu einer Änderungskündigung:
- annehmen
- ablehnen und den Arbeitsplatz verlieren
- annehmen unter Vorbehalt mit gerichtlicher Überprüfung
Die Entscheidungen vor Gericht sind nicht voraussehbar. Der AG kann es dann mit einer normalen Kündigung versuchen.
04.08.2006 um 15:08 Uhr
kündigungen zur gehaltsreduzierung sind für den AG nur sehr schwer zu begründen. nach den vorgaben des BAG muss der AG eigentlich darlegen, dass er nur noch einen kredit bei den banken erhalten kann wenn eine absenkung des lohnniveaus erfolgt.
wenn ein TV besteht und der AG tarifgebunden ist wird es noch schwieriger da er in einem solchem fall die gewerkschaft mit ins bott holen muss
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