Guten Morgen ihr klugen Leute. Wir sind ein Einzelhandelsunternehmen, in dem die Bezahlung auf Provisionsbasis erfolgt. Gestern wurde durch die GL bekannt gegeben, das in den letzten 3 1/2 Jahren durch Abrechnungsfehler die Mitarbeiter überzahlt wurden. Dabei geht es wohl um die Erhebung von Mehrwertsteuer auf Kundengutscheine. Diese Steuer soll jetzt auf die Gehälter der Belegschaft umgelegt werden. Einfache Frage: Dürfen die das? und: Gibt es andere Einspruchmöglichkeiten, als die Klage jedes einzelnen Mitarbeiters. Hat der Betriebsrat bei dieser anstehenden Lohnkürzung Möglichkeiten mitzuentscheiden. Leider ahne ich die Antwort,aber vielleicht überrascht mich ja jemand positiv. Schönen Sonntag