Erstellt am 27.07.2011 um 11:43 Uhr von Dielöwin
Hallo mariana, also während der Elternzeit kann die Kollegin selbstverständlich BR-
Arbeit machen... aber sie hat keinen Anspruch auf Bezahlung der BR-Stunden. Was sie vom AG fordern kann sind die Anfahrtskosten und u.U. Betreuungskosten für ihr Kind.
Zur BR-Vorsitzende kann sie gewählt werden.. aber macht das Sinn nachdem sie/er ja
eigentlich momentan nicht am Arbeitsleben aktiv teilnimmt.
Erstellt am 27.07.2011 um 13:42 Uhr von BloodyBeginner
Bin selbst momentan zwei Monate in Elternzeit und nehme als BR an den Sitzungen wenn möglich teil. Die Zeit für die Sitzung + Fahrzeit lasse ich mir auf ein Freizeitstundenkonto gutschreiben
Erstellt am 27.07.2011 um 21:32 Uhr von eveline
§ 37 (3) greift nur bei Mandatstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit aus BETRIEBSBEDINGTEN Gründen. Dieses liegt hier aber nicht vor! Ist vergleichbar mit Mandatstätigkeiten während des Urlaubs oder Krankheit
Erstellt am 28.07.2011 um 08:35 Uhr von Dielöwin
Hallo Bloody.... ändert aber trotzdem nix dran daß Du keinen rechtlichen Anspruch auf Bezahlung (oder auch Gutschreiben auf Dein FK) hast. Denn Du erhältst ja schon Lohn
für Deine Elternzeit. Aber gut für Dich wenn Deine Fa. das so handhabt : )
Erstellt am 28.07.2011 um 23:17 Uhr von BloodyBeginner
Hallo Dielöwin,
wo erhalte ich Lohn für meine Elternzeit? Ich bekomme Elterngeld vom Staat, mein Arbeitgeber zahlt mir in der Elternzeit gar nichts. Insofern komme ich außerhalb meiner persönlichen Arbeitszeit und finde es nur legitim, das mein AG mir meine Zeit dafür gutschreibt, denn ich soll ja durch mein Ehrenamt keinen Nachteil erleiden.
Jedenfalls ist dies meine Meinung.
Außerdem gibt es auch ein BAG Urteil zum Thema Betriebsratsitzungen in der Elternzeit und Fahrtkosten:
BAG, Beschluss v. 25.5.2005, 7 ABR 45/04 - der Arbeitgeber hat Betriebsratsmitgliedern die Fahrtkosten für die Teilnahme an Betriebsratssitzungen zu erstatten. Das gilt auch während der Elternzeit.
Erstellt am 29.07.2011 um 07:39 Uhr von blackjack
BloodyBeginner,
"der Arbeitgeber hat Betriebsratsmitgliedern die Fahrtkosten für die Teilnahme an Betriebsratssitzungen zu erstatten."
Aber keinen Lohn und keine Zeitgutschrift!!
Erstellt am 03.08.2011 um 13:16 Uhr von BloodyBeginner
@ blackjack:
So mein Vorgesetzter hat mir zwar die Stunden aufgeschrieben, aber die Personalabteilung erkennt sie nicht an. Damit hattest du leider recht.
Erstellt am 03.08.2011 um 14:24 Uhr von Kölner
@bloodybeginner
Aber das steht doch gar nicht in dem besagten Urteil! Fahrtkosten und gut ist...
Legitim ist es, allenfalls zu hoffen, dass der AG eine Vergütung springen lässt - aber legitim verhält sich der AG auch, dass er nichts bezahlt!