Elternzeit
In unserem Betriebsrat haben wir ein Mitglied, welches seit ein parr Tagen in beantragter Elternzeit ist. Während dieser Elternzeit möchte dieses Mitglied aber an den BR-Sitzungen teilnehmen und auch Betriebsratsarbeit ableisten. Wie muss dieses mit dem Arbeitgeber geregelt werden, da diese geleisteten Stunden natürlich auch bezahlt werden sollen und fällt die Anfahrtzeit zur Betriebsstätte auch unter dem ges. Unfallschutz. Des weiteren möchten wir wissen, ob dieses Mitglied auch innerhalb des Betriebsrates zum Vorsitzenden gewählt werden kann.
Community-Antworten (8)
27.07.2011 um 13:43 Uhr
Hallo mariana, also während der Elternzeit kann die Kollegin selbstverständlich BR- Arbeit machen... aber sie hat keinen Anspruch auf Bezahlung der BR-Stunden. Was sie vom AG fordern kann sind die Anfahrtskosten und u.U. Betreuungskosten für ihr Kind. Zur BR-Vorsitzende kann sie gewählt werden.. aber macht das Sinn nachdem sie/er ja eigentlich momentan nicht am Arbeitsleben aktiv teilnimmt.
27.07.2011 um 15:42 Uhr
Bin selbst momentan zwei Monate in Elternzeit und nehme als BR an den Sitzungen wenn möglich teil. Die Zeit für die Sitzung + Fahrzeit lasse ich mir auf ein Freizeitstundenkonto gutschreiben
27.07.2011 um 23:32 Uhr
§ 37 (3) greift nur bei Mandatstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit aus BETRIEBSBEDINGTEN Gründen. Dieses liegt hier aber nicht vor! Ist vergleichbar mit Mandatstätigkeiten während des Urlaubs oder Krankheit
28.07.2011 um 10:35 Uhr
Hallo Bloody.... ändert aber trotzdem nix dran daß Du keinen rechtlichen Anspruch auf Bezahlung (oder auch Gutschreiben auf Dein FK) hast. Denn Du erhältst ja schon Lohn für Deine Elternzeit. Aber gut für Dich wenn Deine Fa. das so handhabt : )
29.07.2011 um 01:17 Uhr
Hallo Dielöwin,
wo erhalte ich Lohn für meine Elternzeit? Ich bekomme Elterngeld vom Staat, mein Arbeitgeber zahlt mir in der Elternzeit gar nichts. Insofern komme ich außerhalb meiner persönlichen Arbeitszeit und finde es nur legitim, das mein AG mir meine Zeit dafür gutschreibt, denn ich soll ja durch mein Ehrenamt keinen Nachteil erleiden. Jedenfalls ist dies meine Meinung. Außerdem gibt es auch ein BAG Urteil zum Thema Betriebsratsitzungen in der Elternzeit und Fahrtkosten:
BAG, Beschluss v. 25.5.2005, 7 ABR 45/04 - der Arbeitgeber hat Betriebsratsmitgliedern die Fahrtkosten für die Teilnahme an Betriebsratssitzungen zu erstatten. Das gilt auch während der Elternzeit.
29.07.2011 um 09:39 Uhr
BloodyBeginner, "der Arbeitgeber hat Betriebsratsmitgliedern die Fahrtkosten für die Teilnahme an Betriebsratssitzungen zu erstatten." Aber keinen Lohn und keine Zeitgutschrift!!
03.08.2011 um 15:16 Uhr
@ blackjack: So mein Vorgesetzter hat mir zwar die Stunden aufgeschrieben, aber die Personalabteilung erkennt sie nicht an. Damit hattest du leider recht.
03.08.2011 um 16:24 Uhr
@bloodybeginner Aber das steht doch gar nicht in dem besagten Urteil! Fahrtkosten und gut ist... Legitim ist es, allenfalls zu hoffen, dass der AG eine Vergütung springen lässt - aber legitim verhält sich der AG auch, dass er nichts bezahlt!
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