In unserem Betriebsrat haben wir ein Mitglied, welches seit ein parr Tagen in beantragter Elternzeit ist. Während dieser Elternzeit möchte dieses Mitglied aber an den BR-Sitzungen teilnehmen und auch Betriebsratsarbeit ableisten. Wie muss dieses mit dem Arbeitgeber geregelt werden, da diese geleisteten Stunden natürlich auch bezahlt werden sollen und
fällt die Anfahrtzeit zur Betriebsstätte auch unter dem ges. Unfallschutz.
Des weiteren möchten wir wissen, ob dieses Mitglied auch innerhalb des Betriebsrates zum Vorsitzenden gewählt werden kann.