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Elternzeit

S
sternchenae
Feb 2019 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage zur Elternzeit.

Wir haben eine Mitarbeiterin, die letztes Jahr im April ein Kind bekommen hat. Sie hat zwei Jahre Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragt, jedoch vor drei Wochen wieder angefangen, in Teilzeit zu arbeiten. Dazu hat sie einen Änderungsvertrag zu ihrem Arbeitsvertrag bekommen. Dieser ist vom 12.03.2007 bis 05.04.2008 befristet und sie wird danach voraussichtlich in Vollzeit weiterarbeiten.

Wie sieht das nun mit der Elternzeit aus? Ist diese durch den neuen Vertrag abgebrochen oder läuft sie weiter?

Wenn sie abgebrochen ist, kann sie, genauso wie das dritte Elternzeit-Jahr, noch später nachgeholt werden?

Mit kollegialem Gruß

sternchenae

19.66004

Community-Antworten (4)

K
Kölner

16.04.2007 um 16:09 Uhr

@sternchenae Es kommt darauf an, was sie unterschrieben hat...

D
der-orion

16.04.2007 um 16:33 Uhr

Hallo sternchenae,

schreib doch bitte mal wie lange die Änderung zum Arbeitsvertrag befristet ist. Arbeitet sie danach voraussichtlich in Vollzeit weiter?

Einen lieben Gruß ins All von

der-Orion hihi

idaD

H
hecky

18.04.2007 um 16:19 Uhr

In der Elternzeit darf bis zu 30 Stunden gearbeitet werden. Eine VErtragsänderung auf teilzeit beendet nicht die bestehende Elternzeit.

B
babeisch

24.04.2007 um 17:21 Uhr

Zur Elternzeit sieht es so aus:

Jeder hat 3 Jahre Elternzeit, davon müssen 2 Jahre in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes genommen werden. Das 3. Jahr kann bis zum 7. Lebensjahr des Kindes genommen werden.

D.h. im Klartext: Die Elternzeit läuft ganz normal weiter, da wie bereits geschrieben bis zu 30 Wochenstunden Teilzeit gearbeitet werden darf.

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