Hallo,

ich habe eine Frage zur Elternzeit.

Wir haben eine Mitarbeiterin, die letztes Jahr im April ein Kind bekommen hat. Sie hat zwei Jahre Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragt, jedoch vor drei Wochen wieder angefangen, in Teilzeit zu arbeiten. Dazu hat sie einen Änderungsvertrag zu ihrem Arbeitsvertrag bekommen. Dieser ist vom 12.03.2007 bis 05.04.2008 befristet und sie wird danach voraussichtlich in Vollzeit weiterarbeiten.

Wie sieht das nun mit der Elternzeit aus? Ist diese durch den neuen Vertrag abgebrochen oder läuft sie weiter?

Wenn sie abgebrochen ist, kann sie, genauso wie das dritte Elternzeit-Jahr, noch später nachgeholt werden?

Mit kollegialem Gruß

sternchenae