Elternzeit
Hallo,
ich habe eine Frage zur Elternzeit.
Wir haben eine Mitarbeiterin, die letztes Jahr im April ein Kind bekommen hat. Sie hat zwei Jahre Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragt, jedoch vor drei Wochen wieder angefangen, in Teilzeit zu arbeiten. Dazu hat sie einen Änderungsvertrag zu ihrem Arbeitsvertrag bekommen. Dieser ist vom 12.03.2007 bis 05.04.2008 befristet und sie wird danach voraussichtlich in Vollzeit weiterarbeiten.
Wie sieht das nun mit der Elternzeit aus? Ist diese durch den neuen Vertrag abgebrochen oder läuft sie weiter?
Wenn sie abgebrochen ist, kann sie, genauso wie das dritte Elternzeit-Jahr, noch später nachgeholt werden?
Mit kollegialem Gruß
sternchenae
Community-Antworten (4)
16.04.2007 um 16:09 Uhr
@sternchenae Es kommt darauf an, was sie unterschrieben hat...
16.04.2007 um 16:33 Uhr
Hallo sternchenae,
schreib doch bitte mal wie lange die Änderung zum Arbeitsvertrag befristet ist. Arbeitet sie danach voraussichtlich in Vollzeit weiter?
Einen lieben Gruß ins All von
der-Orion hihi
idaD
18.04.2007 um 16:19 Uhr
In der Elternzeit darf bis zu 30 Stunden gearbeitet werden. Eine VErtragsänderung auf teilzeit beendet nicht die bestehende Elternzeit.
24.04.2007 um 17:21 Uhr
Zur Elternzeit sieht es so aus:
Jeder hat 3 Jahre Elternzeit, davon müssen 2 Jahre in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes genommen werden. Das 3. Jahr kann bis zum 7. Lebensjahr des Kindes genommen werden.
D.h. im Klartext: Die Elternzeit läuft ganz normal weiter, da wie bereits geschrieben bis zu 30 Wochenstunden Teilzeit gearbeitet werden darf.
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