Elternzeit
Hallo,
folgender Fall Kollegin bis 07.11.11 in Elternzeit hat jetzt angefangen 3 Tage die Woche zu arbeiten jetzt kommt AG und sagt er braucht Sie nur noch 2 Tage Sie solle den Vertrag unterschreiben. Mitsprache Recht des BR bzw.was können wir tun.
Community-Antworten (1)
12.09.2010 um 21:22 Uhr
Aikejn Verkürzung der individuell vereinbarten Arbeitszeit => kein MB des BR. Auch hier Beratung der AN, sie muss den Vertrag nicht unterschreiben, wenn sie nicht möchte. Während der Elternzeit ist nur in Ausnahmefällen, mit Genehmigung der Behörde, eine Kündigung möglich, dieses gilt, meines Wissens, auch für Änderungskündigungen, die hier wohl erforderlich wäre. Einvernehmlich geht natürlich alles! http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__18.html Bei Euch ist ja gut was los!
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