W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Elternzeit ?

H
Hansen
Mai 2019 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

hier nun folgender Fall: In unserer Firma haben wir es so, das Mitarbeiter nach 10, 25 und 40 Jahren Arbeitszeit eine Extraprämie erhalten. Eine Kollegin ist seit dem 01.07.1989 bei uns angestellt und Ihr wurde nach 4 Elternzeiten mitgeteilt, dass Sie am 10.6.2022 erst Ihr 25 Jähriges Jubiläum feiert. Ist dies so gesetzlich? Muss die Elternzeit nicht mitgerechnet werden?

Bitte um Hilfe. Hat jemand ein guten Gesetzestext oder ähnliches?

Gruss Hansen

696016

Community-Antworten (16)

T
takkus

22.05.2019 um 16:51 Uhr

Ein Gesetzt fällt mir da jetzt nicht ein, aber was sagt denn (wenn vorhanden) euer Tarifvertrag oder eure BV dazu?

R
rtjum

22.05.2019 um 16:58 Uhr

Ihr solltet dazu eine entsprechende Vereinbarung mit eurem AG haben. Was steht da drin? Wenn es keine gibt, dann wird es schwer. ich persönlich denke, dass Elternzeit auch mitzuzählen ist.

H
Hansen

22.05.2019 um 16:58 Uhr

Hallo,

leider sind wir nicht mehr im Tarifbund und eine BV haben wir darüber leider nicht geschlossen. In den letzten Jahrzehnten war es immer so, dass Elternzeit nicht darauf angerechnet worden wurde.

Gruss Hansen

N
nicoline

22.05.2019 um 17:12 Uhr

Hansen, das Mitarbeiter nach 10, 25 und 40 Jahren Arbeitszeit eine Extraprämie erhalten Man müsste den genauen Wortlaut der Prämienregelung wissen. Wenn es tatsächlich um Arbeitszeit geht, könnte es sein, dass nur die Anspruch haben, die während der Elternzeit auch gearbeitet haben. Die, die nicht gearbeitet haben, haben ja auch tatsächlich nicht so viel Arbeitszeit hinter sich. Wenn es jedoch um die Betriebszugehörigkeit geht und es keine anders lautende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelung gibt, ist die Elternzeit mitzurechnen.

K
kratzbürste

22.05.2019 um 17:18 Uhr

Elternzeit unterbricht nicht die Betriebszugehörigkeit- der Arbeitsvertrag besteht ja weiter. Und die Inanspruchnahme von Elternzeit darf nicht zur Diskriminierung führen.

H
Hansen

22.05.2019 um 17:21 Uhr

Hallo Kratzbürste,

ja das sehe ich genauso, aber wo kann ich etwas schriftliches darüber finden? Haben Sie einen Tipp?

Gtruss Hansen

R
rtjum

22.05.2019 um 17:37 Uhr

Hansen, "In den letzten Jahrzehnten war es immer so, dass Elternzeit nicht darauf angerechnet worden wurde."

d.h. bisher wurde es immer so gemacht, das Elternzeit die "Arbeitszeit" unterbricht?

P
Pjöööng

22.05.2019 um 17:47 Uhr

Arbeitszeit "ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen".

Arbeitszeit ist hier sicherlich nicht gemeint.

Was wird denn mit solch einer Prämie ent- oder belohnt? Die geleistete Arbeit? Lass mich überlegen... Nehmen wir eine Prämie von 4000,- € zum 40sten Jubiläum. Das sind 100,- € pro Jahr, 0,5 € pro Tag, 6 ct pro Stunde? Nach einem zusätzlichen Arbeitslohn klingt das nicht! Bindungswirkung für die Zukunft? Auch eher nicht. Bleibt doch nur noch eine Belohnung für Betriebstreue. Also abhängig von der Betriebs- bzw. Unternehmenszugehörigkeit. Und die hat zweifelsohne auch während der Elternzeit bestanden.

Ich befürchte dass dich Euer Arbeitgeber tatsächlich der mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts schuldig macht.

K
kratzbürste

22.05.2019 um 21:17 Uhr

Ich denke hier an § 75 Abs. 1 BetrVG.

N
nicoline

22.05.2019 um 22:08 Uhr

Ich befürchte dass dich Euer Arbeitgeber tatsächlich der mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts schuldig macht Hmmmm, wieso?

P
Pjöööng

22.05.2019 um 22:33 Uhr

Hmmm... Elternzeit ist nach wie vor vorrangig "Frauensache". Also werden hier insbsbesondere Frauen schlechter gestellt.

N
nicoline

22.05.2019 um 23:22 Uhr

Hmmm, Teilzeit war auch mal vorwiegend Frauensache, hat das BAG zumindest zum BAT noch anerkannt und bei der anteiligen Kürzung der Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte eine mittelbare Diskriminierung von Frauen gesehen. Beim TVöD war das dann plötzlich nicht mehr der Fall. ☹

P
Pjöööng

23.05.2019 um 00:34 Uhr

Hast Du dazu Aktenzeichen?

N
nicoline

23.05.2019 um 11:33 Uhr

Biddeschööööön, ich gehe mal davon aus, dass du das zum TVöD meinst: BAG 10 AZR 634/07

P
Pjöööng

23.05.2019 um 17:04 Uhr

Schankedöööhn!

Das BAT Urteil war dann vermutlich 10 AZR 127/92? Das beschreibt das BAG ja warum sie das als anderen Sachverhalt sehen. Ist für mich durchaus nachvollziehbar.

Wenn ich das beim 10 AZR 127/92 auf die Schnelle richtig verstanden habe, dann hat die Zahlung der Zulage dann zu erfolgen wenn der/die ANin in Wechselschicht eine bestimmte Anzahl von Nachtschichtstunden in einem bestimmten Zeitraum geleistet hat. Die Klägerin hatte diese Anzahl trotz ihres geringeren Stundenkontingentes geleistet gehabt, hatte diese Schwelle also überschritten. Insofern ist es für mich nicht nachvollziehbar wieso man ihr mit Verweis auf den Teilzeitvertrag diese Zulage kürzen wollte. Von einer mittelbaren Diskriminierung lese ich da übrigens nichts.

N
nicoline

23.05.2019 um 22:23 Uhr

Das BAT Urteil war dann vermutlich 10 AZR 127/92? Hmmmm, ehrlich gesagt, ich glaube, da muss es noch ein anderes geben. Ich bin 95 mit BR Arbeit angefangen und ich bin mir zu 95% sicher, dass ein solches Urteil während meiner Mitgliedschaft im BR gesprochen wurde. Muss gucken, ob ich das irgendwo finde, kann aber dauern.?

Ihre Antwort