Erstellt am 25.07.2011 um 14:14 Uhr von Kölner
@DonQuixote
Ihr seid keine juristische Person.
Der AG soll Euch ein firmennetzwerkunabhängigen Rechner mit Inet zur Verfügung stellen - fertig!
Achja: Man kann auch eine BV mit Beweisverwertungsverboten in solchen Fällen generieren.
Erstellt am 26.07.2011 um 09:58 Uhr von rkoch
@DonQuixote:
Zur Erklärung schau mal auf http://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person
Im weitesten Sinne ist der Betriebsrat nach er ersten Zeile dort eine "juristische Person", da er als "Personenvereinigung" aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist.
Im engeren Sinne sind damit aber definitiv nur solche gemeint, die auch selbst geschäftsfähig im Sinne der §21 ff. BGB sind. Das ist der BR aber definitiv nicht, auch wenn gewisse Vorgänge (z.B. der "vertragsrechtliche" Abschluß einer BV) nach den weiteren Regeln der §104 ff. BGB gerichtlich behandelt werden. Da ihr per Definition auch noch vermögenslos seid könnt ihr selbst keine Domain erwerben. Ihr könnt derartiges nur über §40 BetrVG der tatsächlich geschäftsfähigen (ggf. juristischen) Person (dem AG) anweisen (so weit es eine Notwendigkeit gibt) für Euch zu tun.
In diesem Sinne gibt es Urteile wonach der AG verpflichtet wurde derartiges was ihr vorhabt zu tun. Allerdings wird i.d.R. die Bereitstellung der gewünschten Mail-Accounts auf dem hauseigenen Netz das Wahl der Mittel sein. Eine Domain muß der AG nicht extra bereitstellen, außer ihr könnt darlegen das dies für Eure Arbeit als BR zwingend notwendig ist - und das ist unrealistisch.
NB: Ich kann auch nicht erkennen wie das was Du da willst Euer Problem lösen soll. Dem BR stehen über §87 (1) Nr. 6 andere Mittel und Wege zur Verfügung auf den Datenschutz im Unternehmen einzuwirken.