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Datenschutz für den Betriebsrat

D
DonQuixote
Jan 2018 bearbeitet

Wir brauchen mal Eure Meinung, bzw. Erfahrungen zum Thema: "Du bist nicht allein..." In unserer Firma gibt es ein riesiges standortübergreifendes Netzwerk, dass ordentlich betrieben und gewartet wird. Nur haben wir manchmal das Gefühl, dass da Leute ein für uns und somit auch für die durch uns vertretenen Mitarbeiter nicht förderliches Informationsbedürfnis haben. Habe ich mich vorsichtig genug und trotzdem verständlich ausgedrückt?
Die erste Frage: Können wir als juristische Person eine Domain erwerben und z.B. 23 E-Mail Accounts einrichten? Ich denke mal, dass das einen einstelligen Euro-Betrag je Monat kosten würde. Die zweite Frage: Wie ließe sich die Dateiablage entsprechend organisieren? (Protokolle, Schriftwechsel usw.)

Vielen Dank für praxistaugliche Tipps!

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

25.07.2011 um 16:14 Uhr

@DonQuixote Ihr seid keine juristische Person. Der AG soll Euch ein firmennetzwerkunabhängigen Rechner mit Inet zur Verfügung stellen - fertig!

Achja: Man kann auch eine BV mit Beweisverwertungsverboten in solchen Fällen generieren.

R
rkoch

26.07.2011 um 11:58 Uhr

@DonQuixote:

Zur Erklärung schau mal auf http://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person

Im weitesten Sinne ist der Betriebsrat nach er ersten Zeile dort eine "juristische Person", da er als "Personenvereinigung" aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist.

Im engeren Sinne sind damit aber definitiv nur solche gemeint, die auch selbst geschäftsfähig im Sinne der §21 ff. BGB sind. Das ist der BR aber definitiv nicht, auch wenn gewisse Vorgänge (z.B. der "vertragsrechtliche" Abschluß einer BV) nach den weiteren Regeln der §104 ff. BGB gerichtlich behandelt werden. Da ihr per Definition auch noch vermögenslos seid könnt ihr selbst keine Domain erwerben. Ihr könnt derartiges nur über §40 BetrVG der tatsächlich geschäftsfähigen (ggf. juristischen) Person (dem AG) anweisen (so weit es eine Notwendigkeit gibt) für Euch zu tun.

In diesem Sinne gibt es Urteile wonach der AG verpflichtet wurde derartiges was ihr vorhabt zu tun. Allerdings wird i.d.R. die Bereitstellung der gewünschten Mail-Accounts auf dem hauseigenen Netz das Wahl der Mittel sein. Eine Domain muß der AG nicht extra bereitstellen, außer ihr könnt darlegen das dies für Eure Arbeit als BR zwingend notwendig ist - und das ist unrealistisch.

NB: Ich kann auch nicht erkennen wie das was Du da willst Euer Problem lösen soll. Dem BR stehen über §87 (1) Nr. 6 andere Mittel und Wege zur Verfügung auf den Datenschutz im Unternehmen einzuwirken.

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