Erstellt am 27.02.2007 um 09:34 Uhr von Bergmann
@ GO ,
was genau willst du wissen ??
Z.B.: BetrVG § 83 Einsicht in die Personalakten ???
Erstellt am 27.02.2007 um 09:48 Uhr von paula
Nachdem wie einige Diskussionen in letzter Zeit hier gelaufen sind frage ich mich eher, ob wir nicht einmal über die Pflichten des BR´s in diesem Punkt reden sollten....
Erstellt am 27.02.2007 um 10:08 Uhr von Bergmann
@ paula ,
mach doch einfach mal einen neuen Thread auf !! ;-))
Erstellt am 27.02.2007 um 10:53 Uhr von Fayence
GO,
wenn ich richtig informiert bin, ist einem BR durch den § 80 BetrVG aufgegeben, dass er über die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze zu wachen hat! Und dazu gehört meines Wissens nach auch das BDSG...
Mich wundert allerdings die Fragestellung "Kann der Betriebsrat an die Arbeitsplätze im Unternehmen gehen und fragen stellen? Welche personenbezogene Daten verarbeiten Sie? Sind Sie über den Datenschutz vom Datenschutzbeauftragten informiert wurden?". Daran kann ich nichts Ehrenrühriges finden!
Möchte mich paulas Kommentar anschliessen, dass vielmehr Betriebsräte überhaupt nicht wissen, in welchem Maß sie selbst und insbesondere dem Datenschutz verpflichtet sind! Da sträuben sich auch mir manchesmal die Nackenhaare!
Und Rechte? Die ergeben sich speziell aus dem §87 Abs. 1 Nr.6 BetrVG; eine Betriebsvereinbarung "Datenschutz" sollte und MUSS in der heutigen Zeit ein zwingender Handlungsauftrag für jeden BR sein! Da hilft auch kein Datenschutzbeauftragter...
P.S.
In welcher Eigenschaft wurde diese Frage überhaupt gestellt -AG, AN, BR-?
Erstellt am 27.02.2007 um 10:57 Uhr von Bergmann
GO ,
wie oft willst du deine Frage noch ändern ?? ):-(
Oder paßt du deine Frage an die Antworten an ??