Erstellt am 07.05.2013 um 09:25 Uhr von petrus
> Sitzungsprotokolle zu handhaben, wenn personenbezogene Daten behandelt wurden.
Wie alle anderen Protokolle eben auch...
> Gehören diese unter Verschluss,
Die sind BR-intern. Alle BRM und alle nachgerückten EBRM dürfen die jederzeit einsehen.
> oder können sie von jedem BR-Mitglied geöffnet,
Geöffnet? Wenn die Unterlagen als Datei vorliegen, dürfen alle BRM und alle nachgerückten EBRM diese Dateien öffnen - um die Unterlagen einzusehen.
> gelesen,
Im Rahmen der BR-Arbeit: Ja
> weiterverarbeitet,
Wenn die Verarbeitung durch ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift erlaubt wurde...
> kopiert und gedruckt werden?
Wenn Du dies für notwendig erachtest (z.B. um Dir für die Beschlussfassung wichtige Punkte zu markieren / mit kommentar zu versehen) und die Kopien / Drucke das BR-Zimmer nicht verlassen...
Erstellt am 07.05.2013 um 09:28 Uhr von gironimo
Innerhalb des Gremiums gibt es keine Grenzen - jedes BR-Mitglied hat Zugang zu den Protokollen.
Alle BR-Mitglieder haben nach außen hin aber eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich schützenswerter personenbezogener Daten.
So gesehen kann sich zwar jeder das Protokoll ausdrucken (Papiersammler....). Es darf eben nur nicht verbreitet werden.
Erstellt am 07.05.2013 um 09:57 Uhr von BRVersorgung
Vielen Dank für die Antworten. Ich möchte meine Frage jedoch präzisieren. In einer aktuellen Zeitschrift "Computer und Arbeit" las ich einen Artikel über Datenschutz im BR. Alle personenbezogenen Daten und deren Zugriff darauf ist formal zu dokumentieren und auch intern zu beschränken (BDSG). Zumal war in dem Fachartikel die Sprache von einem eigenen Datenschutzbeauftragten des Gremiums. Auf das Laufwerk des BR hat jedes Mitglied von seinem Arbeitsplatz aus direkten Zugriff. Personenbezogene Daten haben wir nun schon mal dort entfernt. Aber was ist mit Sitzungsprotokollen. Dort sind ebenso personenbezogene Daten verarbeitet. Müssten demnach auch Sitzungsprotokolle für diesen Zugriff (PC des BR-Mitgliedes auf Zentrallaufwerk) gesperrt sein?
Erstellt am 07.05.2013 um 11:10 Uhr von mitleserinnenn
Du solltest Dir einmal das BAG Urteil, noch nicht alt, betreffend des uneingeschränkten und zu jederzeit möglichen Rechtes eines jeden BRM und ggf temporär nachgerücken EBRM zu ALLEN Untrrlagen des BR besorgen auch das Recht des Zuganges zum BR Büro unter Hardware. Alle BRM und ggf. EBRM haben eigenverantwortlich den Datenschutznzu beachten. Also hier Unterlagen zu seperieren und nicht entsprechend zugänglich zu machen istbein Rechtsverstoß und von dem drr es macht eine Pflichtverletzung
Erstellt am 07.05.2013 um 12:39 Uhr von petrus
> Müssten demnach auch Sitzungsprotokolle für diesen Zugriff (PC des BR-Mitgliedes auf Zentrallaufwerk) gesperrt sein?
Könnte sein, dass sie das müssen. Nur müssen die Daten trotzdem für alle BRM und nachgerückten EBRM zugänglich sein - z.B. über den Rechner im BR-Büro, auf dem sie dann lokal gespeichert sind (Wie werden Sicherheitskopien gemacht? Wie oft? Wo gelagert?). Dazu braucht dann jedes BRM definitiv einen eigenen Schlüssel zum BR-Büro.
Andererseits dürfte es aber auch reichen, dass BRM deren Arbeitsplatz von Dritten eingesehen werden kann und die so weder den Datenschutz noch die Nichtöffentlichkeit der BR-Unterlagen gewährleisten können, diese nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz abrufen. Dazu gehen sie dann ebenfalls in das BR-Büro... Dann kann sogar alles auf dem Zentrallaufwerk verbleiben (natürlich passwortgesichert).
Alle BR-Mitglieder werden darauf hingewiesen - und "der BR" (als Gremium) ist aus dem Schneider. Und die BRM, die der Meinung sind, das weiterhin so zu machen "wie schon immer", müssen mit den in §120 angedrohten Konsequenzen leben. Ihr könnte sie ja dann im Knast besuchen ;-)