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Whatsapp Gruppe Betriebsrat Datenschutz

P
Pkhoschi
Jun 2019 bearbeitet

hallo in die Runde. eine frage zum Datenschutz. BR hat eine Whatsappgruppe und z.B. bei geplanten Neueinstellungen wird kurz ein Foto vom Antrag der GF gemacht um alle BR- Mitglieder schnell über die geplante Maßnahme zu Informieren. Darf der BR dies überhaupt aus datenschutzrechtlicher Sicht, innerhalb der geschlossenen BR- Gruppe tun?

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Community-Antworten (12)

G
Galaxy

26.06.2019 um 09:55 Uhr

NEIN, auch bei geschlossenen Gruppen kannst du nicht verhindern das z.B. jemand ein Screenshot fertigt und dieses weiterleitet. Es gibt aus meiner Sicht auch keinen Sinn BRM schnell zu informieren, dafür gibt es Sitzungen und entsprechende TO

Gruß Galaxy

M
MarieClaire87

26.06.2019 um 11:25 Uhr

Datenschutz und Whatsapp.... Wer daran glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.

C
Cyber99

26.06.2019 um 11:38 Uhr

Ob WhatsApp aus datenschutzrechtlicher Sicht ein geeignetes Kommunikationsmittel für Betriebsräte darstellt darf zurecht bezweifelt werden. Es gibt neben WhatsApp durchaus auch noch andere Messenger-Dienste, die als sicherer eingestuft werden. Ich sehe das Problem aber weniger auf der rechtlichen Seite sonder eher darin, wie die BR-Mitglieder mit den Informationen umgehen. Die Vertraulichkeit der Information muss gewährleistet sein. Das bedeutet aber schon, dass jedes BR-Mitglied dafür sorgen muss, dass neben Ihm keine weiteren Personen Zugriff auf das Smartphone und die darauf befindlichen Informationen erlangen können. Das ist aber häufig nicht gewährleistet, weil z.B. die ganze Familie das Passwort kennt oder womöglich gar kein Passwort zur Entsperrung des Smartphones erforderlich ist. Das geht natürlich nicht.

Dass Informationen in falsche Hände gelangen, kann man grundsätzlich nie vermeiden und komplett ausschließen. Auch die Information, die ich als BR über ein mir geschäftlich zur Verfügung gestelltes E-Mail-Account erhalte, kann ich natürlich auch an unberechtigte Adressaten weiterleiten. Teilweise existieren in Unternehmen sogar Stellvertreter- und Weiterleitungsregeln für E-Mails, die automatisch dafür sorgen, dass Informationen in falsche Kanäle gelangen. Auch das darf nicht passieren.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass auch Betriebsräte darauf angewiesen sind effizient und schnell zu kommunizieren. Wir können nicht zu Fuß gehen, während uns die Arbeitgeber mit dem Maserati davonfahren. Auch Arbeitgeber profitieren mitunter von schnellen Entscheidungen des Betriebsrats und schon aus diesem Grund muss man sich Gedanken machen, wie man so etwas optimal gestalten kann.

Leider spielt der Gesetzgeber bzw. das BAG nicht mit, wenn es darum geht, dem BR eine vom Arbeitgeber unabhängige IT/E-Mail/Kommunikationsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Das ist schade - obwohl das mit verhältnismäßig geringem Aufwand realisierbar wäre.

C
celestro

26.06.2019 um 12:40 Uhr

"auch bei geschlossenen Gruppen kannst du nicht verhindern das z.B. jemand ein Screenshot fertigt und dieses weiterleitet."

Erm ... na und? Die BRM haben jederzeit Zugriff auf alle Unterlagen des BR. Bei einem Schriftstück der GF kann auch niemand verhindern, das es jemand mittels Smartphone abfotografiert, oder schnell mal auf den Kopierer legt.

Man kann sicherlich eine Menge Dinge anführen, aber dieses "Argument" ist völliger Quatsch.

A
alraune

26.06.2019 um 13:24 Uhr

Als ich das letzte mal die AGB von Whats App gelesen habe stand da, dass es nur für private Zwecke genutzt werden darf. Also erübrigt sich jede Frage nach Datenschutz etc. Da BR eindeutig nicht privat ist.

P
paula

26.06.2019 um 13:27 Uhr

die datenschutzrechtlichen Bedenken liegen an den AGBs von WhatsApp und wie die mit Daten umgehen. Dann können wir uns nun mal Gedanken dazu machen, wer nun hier ggf. eine Ordnungswidrigkeit begeht, aber das ist für mich gar nicht der entscheidende Punkt. wie will ein BR bei der Einführung einer techn. Einrichtung nach 87 I Nr. 6 BetrVG den AG glaubwürdig auf die Maßgaben des Datenschutzes hinweisen, wenn er selber so unbedarft ist?

S
Schwarzwälder

26.06.2019 um 14:09 Uhr

Wir haben auch eine BR-Gruppe in WhatsApp, nutzen die aber eher für Privates z.B. Urlaubsgrüße. Es wird auch mal Bescheid gesagt, dass man 10min zu spät zur Sitzung kommt wegen Stau oder ähnliches. Wenn dringende BR-Angelegenheiten anstehen benutzen wir die Gruppe nur um darüber zu informieren, dass etwas ansteht, nicht was genau. z.B. "Bitte mal alle ins Email-Fach gucken, wichtige Anhörung für übermorgen". Dadurch können wir trotzdem relativ schnell kommunizieren, rechtlich ist es aber nicht zu beanstanden.

E
ExBoMa

27.06.2019 um 09:03 Uhr

Meiner Meinung nach kann der BR WhatsApp nur in dem Rahmen verwenden, wie von "Schwarzwälder" beschrieben. Das macht so auch Sinn.

Zur Fragestellung oben:"...kurz ein Foto vom Antrag der GF …" Was steht denn bei Euch in diesen Antrag? Bei uns sind hier Angaben wie Name, Geburtsdatum, geplante Tätigkeit, Eingruppierung ins Lohngefüge, etc. vorhanden, ….alles hoch sensible Daten. Ich glaube mich zu erinnern, das man in WhatsApp dem Anbieter die Rechte auf alle Inhalte, welche man versendet oder in den Status setzt, überträgt. Damit hat man dann WhatsApp die Daten quasi geschenkt.

Schon aus diesem Grund darf man das m.E. nicht für solche Zwecke verwenden.

P
Pjöööng

27.06.2019 um 11:47 Uhr

Personenbezogene Daten die ein BRM im Rahmen seines Amtes erhält haben nichts! aber auch rein gar nichts! auf privaten Geräten zu suchen! Sollte es sich also um private Geräte handeln, verbietet sich die Frage alleine schon. Datenschutz gilt auch für den BR!

C
celestro

27.06.2019 um 12:44 Uhr

bei uns haben die meisten Personen ein Dienstsmartphone. Also ist der Hinweis von Pjöööng natürlich nicht falsch, aber WA heißt nicht in jedem Fall "privates Gerät".

C
Cyber99

27.06.2019 um 12:50 Uhr

Ich glaube das mit den privaten Geräten sollte man etwas differenzierter sehen. In vielen Unternehmen ist es mittlerweile Gang und Gäbe, dass private Endgeräte (BYOD - bring your own device) in die Firmeninfrastruktur eingebunden sind. Beim Datenschutz ist meist der Mensch und dessen Umgang mit den Daten das Problem - da spielt es eigentlich keine Rolle, ob das Gerät Privat- oder Firmeneigentum ist.

P
Pjöööng

27.06.2019 um 14:15 Uhr

Wenn ein Arbeitgeber nur einen Hauch von Verständnis für den Datenschutz hat, wird er BYOD allenfalls insoweit implementieren dass die Mitarbeiter mit privaten Geräten über ein Portal in den Systemen des Arbeitgebers arbeiten, aber niemals nicht zulassen dass irgendwelche Firmendaten auf den privaten Geräten der Mitarbeiter gespeichert werden und schon gar nicht personenbezogene Daten. Das hat nichts mit dem Umgang der Mitarbeiter mit den Daten zu tun!°

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